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Neuauflage CO₂-Gesetz: Anreize statt Abgaben
Aus Tagesschau vom 25.09.2023.
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CO₂-Gesetz nach 2024 Ständerat lenkt bei CO₂ für Neuwagen auf EU-Linie ein

Der Ständerat schlägt beim CO₂-Gesetz erste Pflöcke ein und setzt unter anderem den Tarif für Neuwagen ab 2030.

Mit der Vorlage nimmt der Bundesrat einen zweiten Anlauf für eine Revision des CO₂-Gesetzes. Der erste war im Juni 2021 an der Urne gescheitert, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Bewusst verzichtet die Landesregierung deshalb auf neue oder höhere Abgaben und setzt stattdessen auf gezielte Förderung und Anreize für Investitionen in klimafreundliche Lösungen.

Rösti: Beim CO₂-Gesetz nicht überborden

Umweltminister Albert Rösti betonte zum Auftakt der Debatte im Ständerat, dass die Dekarbonisierung nur und ausschliesslich zusammen mit dem Energie-Mantelerlass gelinge. Damit bestehe Sicherheit, dass dereinst auch genügend Strom vorhanden sei.

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Umweltminister Albert Rösti zum CO₂-Gesetz
Aus News-Clip vom 25.09.2023.
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Zugleich dürfe beim vorliegenden CO₂-Gesetz nicht überbordet werden, um nicht Verzögerungen durch eine Volksabstimmung zu riskieren, so Rösti. Nur so könne mit dem Gesetz in den wenigen Jahren bis 2030 rasch Wirkung erzielt werden: «Wir werden sofort nach Verabschiedung dieses Gesetzes die nächste Periode 2030- bis 2040 angehen und haben dort etwas länger Zeit.»

Bei Neuwagen im Gleichschritt mit der EU

Übers Ganze war die vorberatende Kommission mit den Vorschlägen des Bundesrats mehrheitlich einverstanden, wenn auch in einzelnen Punkten ambitionierter. So etwa bei den schärferen CO₂-Werten für Neuwagen. So sollten die Emissionen von Personenwagen bis 2030 bezogen auf 2021 um 75 Prozent tiefer ausfallen – statt nur um 55 Prozent, wie dies der Bundesrat analog zur EU vorschlägt.

Auch 55 Prozent sind für die Schweiz sehr ambitioniert.
Autor: Albert Rösti Umweltminister

Doch die bundesrätliche Lösung obsiegte mit 32 gegen zehn Stimmen klar. Auch 55 Prozent seien schon sehr ambitioniert, sagte Rösti und verwies darauf, dass die Schweiz alle Wagen importiere und keinen Einfluss auf die Marktentwicklung habe.

Nicht umstritten waren die Emissionsziele für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die ab 2030 neu in Verkehr gesetzt werden. Sie dürfen gemäss Ständeratsbeschluss noch die Hälfte der Emissionen von 2021 ausstossen.

Treibhausgasreduktion: zwei Drittel im Inland

Die Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen sollen nach dem Willen des Ständerats zu rund zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel im Ausland erreicht werden. Dies entspräche ungefähr 34 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990. Eine Minderheit hatte erfolglos für einen Inlandanteil von 75 Prozent plädiert.

Auch geflogen werden soll in Zukunft nachhaltiger: Der Ständerat bewilligte eine Beimischquote für erneuerbare Flugtreibstoffe, die sowohl physisch als auch über Anrechnung erfolgen kann. Künftig müssen zudem auf Flugtickets die CO₂-Emissionen angegeben werden. Von einer Lenkungsabgabe für Business- und Privatjets wollte der Rat nichts wissen.

Kein Gehör zugunsten des Gebäudeprogramms

Die CO₂-Abgabe auf Brennstoffe bleibt bei 120 Franken pro Tonne. Die Erträge hätte die Kommissionsmehrheit wie der Bundesrat bis 2030 in grösserem Umfang für das Gebäudeprogramm verwenden wollen. Sie unterlag aber einer Minderheit um Hansjörg Knecht (SVP/AG), die höchstens ein Drittel der Abgabe dafür einsetzen will.

Revision des CO₂-Gesetzes – darum geht es

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Darum geht es: Mit dem Gesetz soll das Ziel des Klimaabkommens von Paris erfüllt werden: Die Schweiz soll bis 2030 nur noch halb so viel Treibhausgase ausstossen, wie sie das 1990 getan hat. Es ist der zweite Anlauf für eine Revision des CO₂-Gesetzes. Der erste scheiterte im Juni 2021 an der Urne, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Das neue Gesetz verzichtet auf umstrittene Punkte, wie etwa die Flugticketabgabe. Dafür sollen die Leute mit Anreizen zum Klimaschutz bewegt werden. Das Gesetz soll von 2025 bis 2030 gelten, für diese Zeit sollen insgesamt 4.1 Milliarden Franken an Subventionen bereitgestellt werden. Davon sind 2.8 Milliarden für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bestimmt.

Das ist umstritten: In ein paar Punkten ist die zuständige Kommission des Ständerats anderer Meinung als der Bundesrat. So möchte die Kommission etwa strengere CO₂-Zielwerte für neue Autos ab 2030. Zudem lehnt die Kommission es ab, Ladestationen für Elektroautos finanziell zu unterstützen. Die Flugticketabgabe ist nicht mehr Teil des Gesetzes, eine Minderheit der Kommission möchte aber eine Lenkungsabgabe für Privatjets. Zu reden geben dürfte auch, wo die CO₂-Emissionen eingespart werden sollen. Der Bundesrat möchte, dass die Reduktion zu zwei Dritteln in der Schweiz erfolgt und zu einem Drittel über Klimaschutzprojekte im Ausland. Hier gibt es Stimmen, die einen höheren Anteil in der Schweiz fordern.

Das ist der aktuelle Stand: Der Ständerat befasst sich als Erstrat mit dem neuen CO₂-Gesetz. Die zuständige Kommission unterstützt die Vorlage des Bundesrats in weiten Teilen.

Der Ständerat befasste sich am Montag als Erstrat mit der CO₂-Vorlage und wird diese am Donnerstagnachmittag zu Ende beraten.

Rendez-vous, 25.09.2023, 12:30 Uhr;

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