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Steigende Mieten: Braucht die Schweiz jetzt einen Mietzinsdeckel?
Aus Eco Talk vom 25.03.2024.
Bild: SRF/Gian Vaitl abspielen. Laufzeit 36 Minuten 10 Sekunden.
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Einschätzungen zur Mietdebatte «Längst nicht alle Schweizer Städte haben ein Wohnungsproblem»

Der gestiegene Referenzzinssatz bringt für zahlreiche Mieterinnen und Mieter ab dem 1. April höhere Mietkosten mit sich. Gleichzeitig verschärft sich die Wohnraumknappheit in vielen städtischen Gebieten in der Schweiz. SRF-Wirtschaftsredaktor Marcel Sigrist ordnet ein und gibt Antworten auf die drängendsten Fragen der Community.

Marcel Sigrist

Marcel Sigrist

Wirtschaftsredaktor

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Marcel Sigrist ist seit 2007 SRF-Wirtschaftsredaktor. Der Ökonom publiziert insbesondere zu Banken, Altersvorsorge, öffentlichem Verkehr und zum Gesundheitssystem.

Wie kann die Nachfrage nach Wohnraum in den Städten reduziert werden?

Längst nicht alle Schweizer Städte haben ein Wohnungsnot-Problem. Betroffen sind verstärkt Zürich, Basel oder etwa Genf. Zweitens bedeuten – aus ökonomischer Sicht – neue Zuzügerinnen und Zuzüger in eine Stadt in der Regel meist auch neue Steuerzahlende für das Gemeinwesen. Die wirtschaftlichen Anreize also so zu «verschlechtern», dass man diese Nachfrage eindämmt, dünkt mich langfristig eher kontraproduktiv. Viel wichtiger wäre, dass es in Städten auch künftig bezahlbare Wohnungen gibt, damit sich am Ende nicht nur reiche und wohlhabende Personen, das Wohnen in der Stadt leisten können.

Ist die Zuwanderung mit der knappen Wohnsituation verbunden?

Die Nettozuwanderung hat einen Einfluss auf das insgesamt eher knappe Wohnungsangebot, vor allem in Städten und urbanen Regionen. 2024 werden rund 90'000 Menschen erwartet, die neu dauerhaft in der Schweiz bleiben und so auch wohnen werden. Allerdings ist die Zuwanderung nur ein Faktor, der die Wohnungssituation in der Schweiz beeinflusst. Weitere Stichworte sind: erst punktuell verdichtetes Bauen, gestiegene Baukosten, Einsprachenflut gegen Wohnungsbauvorhaben, Dichte der gesetzlichen Bau-Vorschriften und/oder schwierige (je nachdem vorübergehende) Umnutzung beispielsweise von Büroliegenschaften in Wohnungen, Fachkräftemangel. 

Würde eine Zunahme im Wohnungsbau das Wohnungsproblem mildern?

Eine verstärkte Bautätigkeit würde vor diesem Hintergrund etwas Druck vom «Kessel» nehmen. Die jüngsten Zahlen der Zürcher Kantonalbank zur Wohnbautätigkeit stimmen indessen wenig zuversichtlich: 2022 wurden noch rund 48’000 neue Wohnungen gebaut, für 2025 gehen die Prognosen von 42'000 Stück aus.

Werden die Mieten automatisch gesenkt, wenn der Referenzzinssatz sinkt?

Nein. Ein Vermieter muss nicht von sich aus den Mietzins senken, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Eine Mieterin hat in diesem Fall allerdings Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses (nicht aber auf die Nebenkosten). In der Regel müssen Mieter bei der jeweiligen Gebäudeverwaltung ein Gesuch für eine Mietzinssenkung stellen. Dies verpflichtet den Vermieter wiederum, darauf zu reagieren. Entsprechende Musterbriefe stellen Mieterverbände auf ihren Homepages kostenlos zur Verfügung.

Wie oft erhält ein Mieter oder eine Mieterin Recht vor der Schlichtungsstelle?

Dazu gibt es keine Zahlen und die Frage lässt sich so auch nicht beantworten. Denn das Ziel einer Schlichtungsstelle ist es ja gerade, dass sich Mieter und Vermieterinnen in Sachen Mietzins einig werden. Dafür braucht es in aller Regel ein Kompromiss zwischen den beiden Parteien, damit ein eigentlicher Prozess vor Gericht vermieden wird. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass dem Vermieter z. B. bei der Anhebung der Miete bzw. der Verweigerung, sie zu senken, derart grobe Fehler unterlaufen sind, dass die Schlichtungsstelle den (rechtlichen) Argumenten des Mieters vollumfänglich folgen muss. 

ECO Talk, 25.03.2024, 22:25 Uhr;

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