Vor dem Amtsgericht Thal-Gäu hatte Philippe Arnet 2012 nicht Recht bekommen. Das Gericht verurteilte ihn wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Amtsmissbrauch zu einer bedingten Geldstrafe von knapp 20‘000 Franken und zur Rückzahlung von 70‘000 Franken.
Bei der verlangten Rückzahlung handelt es sich um 55‘000 Franken plus Zinsen, welche Arnet als Finanzverwalter zu wenig verrechnet hatte, als er 2006 einem Bauherren Rechnung für Abwasseranschlussgebühren stellte. Der Gemeinde waren auf diese Weise Gebühren entgangen.
Der Finanzverwalter war überfordert
Vor Obergericht ist Philippe Arnet, der mittlerweile als Autoverkäufer tätig ist, am Dienstag nun freigesprochen worden. Für das Gericht sind die Zweifel zu gross, dass er tatsächlich die Gemeinde hat schädigen oder jemanden bevorteilen wollen. Ein Vorsatz sei nicht gegeben, urteilt das Gericht.
Vielmehr seien die Fehler passiert, weil Arnet als Finanzverwalter überfordert gewesen sei. Auch die damalige Situation auf der Gemeindeverwaltung sei zu berücksichtigen, findet das Gericht. Als Arnet als 28Jähriger neu angestellt wurde, herrschte zum Teil Chaos auf der Verwaltung. Sein Vorgänger war schon nicht mehr da, Angestellte waren verunsichert.
Der Freispruch bedeutet unter anderem, dass Philippe Arnet der Gemeinde die 70‘000 Franken nun nicht zurückzahlen muss. Zudem erhält er eine Entschädigung von knapp 7‘500 Franken zugesprochen, weil er den Prozess vor Obergericht gewonnen hat. Trotzdem muss Arnet aber seinerseits der Gemeinde eine Entschädigung von 11‘000 Franken zahlen, da sein Fehlverhalten fast schon zwingend zu einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht hat führen müssen.
Ein Fall von vielen
Der Fall ist einer von vielen, in denen die Oensinger Gemeindeverwaltung zu tiefe Tarife angewendet hat. Die Gemeinde hat die Gebühren – mehrere hunderttausend Franken - mittlerweile von den Bauherren zurückgefordert. In einigen Fällen ging die Gemeinde deshalb sogar vor Bundesgericht.
Der aktuelle Fall vor dem Solothurner Obergericht ist der einzige, der strafrechtlich relevant ist. Es ist der einzige Fall, in dem Philippe Arnet vielleicht ein Vorsatz hätte nachgewiesen werden können. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, ist noch nicht bekannt.