Der Aargauer Regierungsrat habe die Beschwerden der Familien aus formellen Gründen gutheissen, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Versammlung habe die Einbürgerungen ohne Begründung abgelehnt. Der Gemeinderat habe vor der Abstimmung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs stichfest begründet werden müsse.
Der Regierungsrat verzichtete darauf, in der Sache selbst zu entscheiden. Er wies das Geschäft zurück an die Gemeinde Dintikon. Die Gemeindeversammlung soll damit die Gelegenheit erhalten, noch einmal selbständig über die Gesuche um Erteilung der Bürgerrechtszusicherung befinden zu können.
Zehn von elf Gesuchen abgelehnt
Die Versammlung hatte am 26. November zehn der elf Einbürgerungen abgelehnt. Das Gesuch einer russischen Familie mit vier Kindern wurde mit 46 zu 26 Stimmen verworfen. Auch das Gesuch einer albanischen Familie mit zwei Kindern wurde abgelehnt. Die Stimmberechtigten hiessen einzig das Gesuch eines Deutschen gut.
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