Die Wasserkraft steht wegen historisch tiefer Strompreise unter Druck. Nun handelt der Kanton Bern: Die Regierung will rückwirkend auf die vom Bund ermöglichte Erhöhung der Wasserzinsen verzichten.
Die Reduktion soll rückwirkend per 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dadurch entgehen dem Kanton Bern Mehreinnahmen von jährlich rund 3,9 Millionen Franken, sagte Regierungsrätin Barbara Egger vor den Medien.
Der Kanton verzichtet auf Mehreinnahmen von jährlich 3,9 Millionen Franken.
Mit der Gesetzesänderung sollen künftig auch Investitionen in die Wasserkraft gefördert werden. So soll der Grosse Rat weitergehende Reduktionen des Wasserzinses für maximal zehn Jahre beschliessen können, wenn ein Ausbauprojekt im kantonalen Interesse ist, oder wenn der Betreiber in wirtschaftliche Not gerät.
Die Kraftwerkbetreiber begrüssen die Absicht des Kantons: «Wir begrüssen jede Massnahme, welche die Rahmenbedingungen der Stromproduktion verbessert», sagt Daniel Fischlin, CEO der Kraftwerke Oberhasli KWO.
Es ist ein Signal, aber...
Die Nichterhöhung der Wasserzinsen sei ein Signal, wirklich helfen würden aber erst die nächsten Schritte: «Wenn wir zum Beispiel investieren wollen und uns deshalb der Wasserzins erlassen wird.»
Das letzte Wort in dieser Sache hat der Grosse Rat. Mit der Änderung des Wassernutzungsgesetzes wird er sich in der Septembersession auseinandersetzen. Betroffen von der Vorlage wären zwölf Grosskraftwerke, die dem Kanton Bern jährlich Wasserzinsen in der Höhe von rund 42 Millionen Franken bezahlen.