Das Schweizer Stimmvolk hatte die Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber und seiner Organisation Helvetia Nostra am 11. März 2012 angenommen. Der neu in die Bundesverfassung eingefügte Artikel 75b legt fest, dass der Anteil von Zweitwohnungen einer Gemeinde höchstens 20 Prozent betragen darf.Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Vorschriften zur Beschränkung von Zweitwohnungen bereits ab dem Datum der Abstimmung anzuwenden sind.
Im konkreten Fall hat das Bundesgericht eine Baubewilligung aufgehoben, die in Graubünden im August 2012 ohne Berücksichtigung der Limitierung erteilt wurde. Das Bündner Verwaltungsgericht hatte die Ansicht vertreten, dass die neue Verfassungsbestimmung erst auf Baubewilligungen anwendbar sei, die nach dem 1. Januar 2013 erteilt würden. Auf dieses Datum hin trat die Verordnung zum Zweitwohnungsartikel in Kraft.