2010 hatte die Gemeinde Silvaplana diese Steuer eingeführt mit dem Ziel, das Dorf zu beleben und günstigere Wohnungen für Einheimische zu fördern. Über Hundert Eigentümer wehrten sich mit einer Beschwerde gegen die Einführung dieser Zweitwohnungssteuer.
Sie kritisierten im Wesentlichen, dass eine solche Abgabe ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie sei. Die Gemeinde dürfe Ferienwohnungsbesitzer nicht dazu zwingen, ihre Wohnungen zu vermieten. Auch werde die maximal zulässige Liegenschaftensteuer überschritten.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen den vorinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Kanton Graubünden nun abgewiesen. In seinem Urteil hält es fest, dass die Befugnisse der Eigentümer zwar eingeschränkt werden. Es bestehe aber kein Zwang, die Zweitwohnung touristisch zu bewirtschaften. Grundsätzlich gebe es damit eine Wahl.
Der geschuldete Steuerbetrag ist gemäss Bundesgericht zwar «nicht geradezu vernachlässigbar, jedoch vergleichsweise moderat bemessen».
Die Steuer erfüllt ihren Zweck
Das Bundesgericht stützt den Entscheid der Vorinstanz auch bezüglich der Qualifizierung der Zweitwohnungssteuer. Das Verwaltungsgericht hat diese als Lenkungssteuer eingestuft und nicht als reine Liegenschaftensteuer.
In Silvaplana beträgt die Liegenschaftensteuer 1 Promille des Steuerwerts der Wohnung. Sie darf gemäss Gesetz nicht mehr als 2 Promille betragen. Weil es sich bei der Zweitwohnungssteuer eben um eine andere Steuer handelt, wird der im Gesetz festgelegte Maximalsatz nicht überschritten.
Gemeinde ist erleichtert
Die Gemeinde Silvaplana wird dadurch künftig jährlich 800'000 bis 1,2 Millionen Franken einnehmen. Das schätzt Gemeindepräsidentin Claudia Troncana auf Anfrage der Sendung «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF. Das Geld kommt in den Fonds für Hotel- und Erstwohnungsförderung.
Auch schon andere typische Zweitwohnungsgemeinden hätten bei ihr angeklopft, sagt Troncana. Das Interesse an der Lösung von Silvaplana sei gross.