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Solaranlage
Legende: Solaranlage auf dem Dach des IBC-Gebäudes. zvg

Graubünden Churer Energieunternehmen IBC berechnete Strompreise falsch

Das Churer Energieunternehmen IBC hat mehrere Jahre lang die Strompreise falsch berechnet. Zu diesem Ergebnis kommt die Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom. Der Preisüberwacher im Strombereich hat die Jahre 2009 bis 2011 untersucht.

Saubere Energie, Engagements für die Jugend und Kultur: Auf verschiedenen Wegen bewirbt der Churer Energieversorger IBC seine Angebote. Im Jahr 2011 gab die IBC laut eigenen Angaben 118'000 Franken dafür aus und verrechnete diese ihren Kunden. Zu Unrecht, stellt die Eidgenössische Elektrizitätskommission fest. «Die Netznutzung ist als Monopolbereich zu betrachten», heisst es im Prüfbericht zu den Betriebskosten. Da die Churer Privathaushalte ihren Stromanbieter nicht auswählen können, müssen sie auch nicht für die Werbung aufkommen.

Ein weiterer Fehler unterlief der IBC bei den Schuldzinsen. In den Jahren 2009 bis 2011 verrechnete das Unternehmen – auch laut eigenen Angaben, die ElCom selber publiziert keine Zahlen – fälschlicherweise 1,5 Millionen als Betriebskosten. Auch dies müsse korrigiert werden, schreibt die ElCom in ihrem Bericht vom 16.12.1013 (siehe Link «Bericht ElCom zu Betriebskosten).

Strompreise 2015 steigen trotzdem

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Die ElCom als Preisüberwacherin der Elektritzitätsbranche hat die IBC deshalb angewiesen, die ungerechtfertigten Gewinne durch tiefere Strompreise zu kompensieren. Dies geschieht laut der IBC nun auch, jedoch verrechnet mit einem Preisanstieg.

Ende August hatte die IBC mitgeteilt, dass die Strompreise im 2015 im Schnitt um 7,7 Prozent steigen. Möglich ist der Preisanstieg wegen einer weiteren Anpassung in den Büchern des Churer Energieversorgers. Das Unternehmen hatte ihre Infrastruktur mit einem zu tiefen Wert in den Büchern, auch dies ein Ergebnis der ElCom-Untersuchung (siehe Link Bericht ElCom zu Kapitalkosten).

Laut der IBC habe der höhere Wert der Infrastruktur zur Folge, dass das Unternehmen mehr Geld für den Unterhalt auf die Seite legen könne. Unter dem Strich resultiere deshalb für 2015 ein Preisaufschlag. Bei der ElCom heisst es dazu, es gebe keine Anweisung die Preise zu erhöhen, mit dem höheren Buchwert der Anlagen steige jedoch die Preisobergrenze.

Regionljournal Ostschweiz und Graubünden 17:30

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