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Arbeiter beim Beheben der Einbruchschäden im eingezäunten Gentech-Versuchsfeld der ETH in Zürich Affoltern
Legende: Arbeiter beim Beheben der Einbruchschäden im eingezäunten Gentech-Versuchsfeld der ETH in Zürich Affoltern. (Juni 2008) Keystone

Zürich Schaffhausen Freispruch für Gentech-Aktivisten vor Bezirksgericht Zürich

Die vier Beschuldigten, die im Juni 2008 in Zürich ein Gelände mit gentechnisch veränderten Pflanzen zerstört haben sollen, sind am Dienstag vom Bezirksgericht Zürich vollumfänglich freigesprochen worden. Aus Mangel an Beweisen.

Es geschah im Juni vor fünf Jahren, als rund 35 Vermummte das Eingangstor zum Versuchsfeld der Forschungsanstalt Agroscope im Reckenholz bei Zürich-Affoltern aufbrachen, das Feld mit Gentechweizen mit Sicheln abmähten und zertrampelten.

Der Schaden belief sich schätzungweise auf über eine Million Franken. Die in weisse Overalls gekleideten Aktivisten sollen ausserdem zwei anwesende Angestellte verbal bedroht haben. Kurz nach der Zerstörungsaktion verhaftete die Stadtpolizei Zürich fünf mutmassliche Täter. Vier von ihnen mussten sich heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen schwerer Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Drohung sowie Nötigung verantworten.

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Die Geschädigten - die Universität Zürich, die ETH Zürich und die Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope - sprachen von einem schweren Verschulden. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrer Anklage je zwölf Monate Freiheitsentzug bedingt. Sie blieb dem Prozess aber fern. Die Verteidigung hingegen verlangte für alle Vier einen Freispruch. Sie argumentierten, dass es keine direkten Beweise, sondern nur Indizien gebe. Das Gericht müsse demnach nach dem Leitsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» urteilen. Das Bezirksgericht Zürich folgte dieser Argumentation und sprach die vier Beschuldigten aus juristischen Überlegungen vollumfänglich frei. Obwohl die Indizienkette eng gewesen sei.

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Auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» hiess es bei der Agroscope, man nehme das Urteil zur Kenntnis. Einen allfälligen Weiterzug liess sie noch offen.

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