Man habe schon lange mit dem Gefängnis Pöschwies zusammengearbeitet, habe dort zum Beispiel Kartonschachteln herstellen lassen. Dabei habe man gute Erfahrungen gemacht, begründet Michael Allgäuer, der Leiter der Kesb Zürich, die Fehlleistung. Als es darum ging, die Akten mit den Beschlüssen der Kesb binden zu lassen, habe man deshalb wieder bei der Pöschwies angefragt, ob sie den Auftrag übernehmen könnten. «Rückblickend eine Fehleinschätzung», gesteht Allgäuer gegenüber dem «Regionaljournal» ein.
Heikle Daten in ungeeigneten Händen
Der Fehler wurde vom lokalen Aargauer Fernsehsender Tele M1 publik gemacht. Der Sender berichtet, ein Häftling habe Akten mit in die Zelle genommen. Allgäuer kann dies nicht bestätigen: Die Zelle des Häftlings sei durchsucht worden und man habe dort keine Akten gefunden, sagt er zu diesem Bericht.
Auch das Zürcher Amt für Justizvollzug äusserte sich zum Vorfall: Es sei ein Fehler passiert, steht ohne Wenn und Aber in der schriftlichen Stellungnahme des Amtes. Die Verantwortung für den Schutz der Daten liege vorab bei den Auftraggebern. Aber auch der Auftragnehmer müsse einschätzen, ob ein Auftrag für die Erledigung durch Gefangene geeignet sei.
Sofort reagiert
Es sei ihnen ein grosses Anliegen, dass ein vergleichbarer Fehler nicht mehr vorkomme, schreibt die Sprecherin des Amtes für Justizvollzug, Rebecca de Silva. Man habe die Auftragsprozesse überprüft und werde keine Aufträge in dieser Art mehr ausführen.
De Silva weist aber auch darauf hin, dass das Amt einen gesetzlichen Auftrag habe, die Gefangenen zu beschäftigen. Die Pöschwies verfüge über 22 Gewerbe- und Versorgungsbetriebe, die mehr als 400 Gefangenen eine Beschäftigung bieten. Die Betriebe erledigen jedes Jahr Tausende von grösseren und kleineren Aufträgen. Die Auftraggeber «tun dies in der Absicht den Gefangenen Arbeit anzubieten».