Im Frühling hat die Zürcher Regierung die Katze aus dem Sack gelassen. Sie präsentierte ihr Sparprogramm, mit welchem sie ihren Finanzhaushalt bis 2020 um 1,8 Milliarden Franken entlasten will. 125 Massnahmen sind vorgesehen – und auch die Bildung ist betroffen.
Dies bekommen auch die Mittelschullehrerinnen und -lehrer zu spüren. Bei den Gymnasien will der Kanton fast 44 Millionen Franken sparen. Das Pflichtpensum der Sprachlehrer wird um eine Lektion pro Woche auf 23 Lektionen angehoben. Ihr Pensum wird damit den Lehrkräften für Mathematik, Naturwissenschaften und alte Sprachen angeglichen.
Gestrichen wird den Lehrpersonen auch der Lohn für jene Lektionen, die während der «Husi» ausfallen. Bisher werden sie auch bezahlt, wenn ihre Schüler in den dreiwöchigen Hauswirtschaftskursen von anderen Lehrern betreut sind.
Zweifel an der Rechtmässigkeit
Für den Mittelschulpersonalverband sind diese Massnahmen zu einschneidend. Er hat vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen den Regierungsrat eingereicht, bestätigt Präsident Silvio Stucki auf Anfrage des «Regionaljournals»: «Wir wollen wissen, ob die Erhöhung der Arbeitszeiten rechtens ist.» Stucki zweifelt daran, zumal das Verwaltungsgericht in früheren Urteilen bereits anerkannnt habe, dass Mittelschullehrer über ihrem Soll arbeiten.
Mehr zum Sparprogramm
Es gehe nicht darum, alle Sparpläne der Regierung zu torpedieren, betont Stucki: «Wir wollen unseren Beitrag leisten. Aber wir wollen, dass dies in einem korrekten Rahmen passiert.» In einem nächsten Schritt ist nun die Zürcher Regierung an der Reihe. Sie muss dem Verwaltungsgericht ihre Sicht der Dinge erklären.
Bevor sie das getan hat, will sie sich nicht zur Klage äussern.