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Gegenvorschläge des Bundesrats zu Rasa-Initiative
Aus Tagesschau vom 21.12.2016.
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Nach dem MEI-Seilziehen Bundesrat: Das Stimmvolk muss das letzte Wort haben

Der Bundesrat lehnt die Rasa-Initiative ab, präsentiert aber zwei Varianten für einen Gegenvorschlag.

  • Bundesrat stellt zwei Varianten eines direkten Gegenvorschlags zur Rasa-Initiative vor.
  • Der Zuwanderungsartikel soll bei beiden Vorschlägen in der Verfassung bleiben.
  • Der Gegenvorschlag soll die Kluft zwischen Verfassung und Gesetz wieder schliessen.

Ausgangslage: Seit letztem Freitag ist die Zuwanderungsinitiative, die Volk und Stände vor bald drei Jahren überraschend angenommen haben, umgesetzt. Die Zuwanderung soll indirekt beschränkt werden, indem man einheimische Arbeitslose bevorzugt. Beschränkungen via Höchstzahlen oder Kontingente, wie es seit der Volksabstimmung in der Verfassung steht, sucht man in diesem Gesetz vergeblich.

Die Rasa-Initiative

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Rasa ist eine Reaktion auf die 2014 angenommene Zuwanderungsinitiative und bedeutet «Raus aus der Sackgasse». Ziel der Initiative ist die Erhaltung der Bilateralen Verträge mit der EU. Sie will den Verfassungsartikel ersatzlos streichen. Das Begehren wurde im Oktober 2015 mit 110'000 Unterschriften eingereicht. Dahinter steht eine Bürgerinitiative.

Dem Bundesrat ist es dabei nicht wohl. Er will den Zuwanderungsartikel zwar nicht aus der Verfassung streichen, ihn aber anpassen. Bei diesem Plan kommt dem Bundesrat die Initiative «Raus aus der Sackgasse» (Rasa-Initiative) gelegen: Der Bundesrat hat nun zwei Varianten für einen direkten Gegenvorschlag zur Diskussion gestellt. Damit könnte man Gesetz und Bundesverfassung, also Volks- und Parlamentswillen, wieder einigermassen in Übereinstimmung bringen.

Zwei Varianten stehen zur Debatte

In der ersten Variante soll der Zuwanderungsartikel durch eine Bestimmung ergänzt werden, wonach bei der Steuerung der Zuwanderung völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden sollen, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind. Zu diesen Verträgen gehört auch jener über den freien Personenverkehr. Diesen wollte das Parlament keinesfalls gefährden.

Diese Variante berücksichtige, dass die Bevölkerung den bilateralen Weg mehrmals an der Urne bestätigt habe, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor dem Medien. Die Übergangsbestimmung mit der Dreijahresfrist für die Umsetzung der MEI-Initiative, die kommenden Februar sowieso abläuft, würde zudem gestrichen. Damit würde die Steuerung der Zuwanderung quasi zum Dauerauftrag für den Bundesrat, der irgendwann vielleicht doch noch wortgetreu umgesetzt werden könnte.

Die direkte Demokratie muss glaubwürdig bleiben.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Die zweite Variante beschränkt sich auf dieses letzte Element. Mit der Streichung der Dreijahresfrist wird laut Bundesrat der Tatsache Rechnung getragen, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, das die Stossrichtung des Zuwanderungsartikels aufnimmt, ohne aber den Normenkonflikt aufgelöst zu haben. Damit bleibe die Möglichkeit offen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens weitere Umsetzungsschritte vorzunehmen.

Kluft zwischen Verfassung und Gesetz schliessen

Es handle sich bei den Vorschlägen vorerst um Eckwerte, die als Basis für eine Vernehmlassungsvorlage dienen sollen, so die Bundesrätin. Ziel sei es, Verfassung und Gesetz in Einklang zu bringen. Mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative habe sich das Parlament weit vom Verfassungsartikel entfernt, hatte Sommaruga bereits früher erklärt.

Mit den beiden Varianten wolle der Bundesrat eine breite Diskussion ermöglichen, so Sommaruga. Die direkte Demokratie müsse glaubwürdig bleiben. Und deshalb müsse sich die Bevölkerung nochmals zur Zuwanderungsfrage äussern. Das hat der Bundesrat im Grundsatz schon Ende Oktober beschlossen. Für die Formulierung wartete er aber den Parlamentsentscheid vom letzten Freitag ab.

Die Bevölkerung soll zur Frage, wie das Parlament die Initiative umgesetzt hat, das letzte Wort haben.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

«Die Bevölkerung soll zur Frage, wie das Parlament diese Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt hat, das letzte Wort haben», sagte Sommaruga. Die Rasa-Initiative selbst empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung.

So geht es weiter: Der Bundesrat schickt die beiden Gegenvorschläge nächstes Jahr in die Vernehmlassung. Parteien und Verbände, aber auch die Rasa-Initianten, können sich dazu äussern. Später werden National- und Ständerat sagen, was sie von einem Gegenvorschlag halten. Die zweite Volksabstimmung über die Zuwanderung fände – nach dem jetzigen Zeitplan – in der zweiten Hälfte 2018 statt.

Das sagen Initianten und Parteien

Franziska Barmettler, Rasa-Vorstand «Ob wir die Initiative zurückziehen, wenn einer der Gegenvorschläge durchkommt, kann ich so heute nicht sagen. Rasa wird die Vorschläge, sobald sie konkret vorliegen, beraten und bewerten. Wir haben immer gesagt, wir haben drei Bedingungen: Dass der bilaterale Weg erhalten bleibt, dass Rechtssicherheit geschaffen und damit eine dauerhafte Lösung gefunden wird, und dass ein solcher Vorschlag beim Volk mehr Chancen hat als Rasa.»
ParteienFDP und SP sind mehrheitlich zufrieden, wenn auch mit Abstrichen. Vor allem die SVP als Mutter der Zuwanderungsinitiative kritisiert beide Vorschläge des Bundesrates und nennt sie untauglich. Die CVP findet die zweite Variante, welche den Artikel zur Zuwanderung nicht abändert, aber klare Fristen zur Umsetzung aus der Verfassung streicht, besser.

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