Zahnlos und zu wirtschaftsfreundlich: So etwa beurteilt das Initiativkomitee der Abzocker-Initiative die vom Bundesrat präsentierte Verordnung zur Umsetzung des
Volksbegehrens. Die Umsetzung, wie sie der Bundesrat nun vorsehe, sei «eine Farce» und komme der Wirtschaft zu stark entgegen.
Lange Mängelliste
Konkret bemängeln die Initianten über 40 Punkte. Besonders missfällt ihnen, dass nicht für alle Verstösse gegen die Regeln der Initiative eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist. Die Initiative verlange bei sämtlichen Delikten Geld- und Freiheitsstrafen, schreibt das Komitee.
Auch bei den Aktionärsabstimmungen zu den Bezügen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen sehen die Initianten zu milde Regelungen am Werk. So habe der Bundesrat die Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen zu sehr abgeschwächt. Und es sei unklar, was bei einer Ablehnung der Vergütungen durch die Aktionäre geschehe.
Kurskorrekturen gefordert
Es gelte, den Verfassungsauftrag «getreulich» umzusetzen, fordern die Initianten. Sie verlangen eine «Durchsetzungsverordnung», die Anfang März 2014 in Kraft treten soll. Die Bestimmungen, die der Bundesrat präsentiert hat, sollen ab 1. Januar 2014 gelten.