Der Agrarministerrat der Europäischen Union hat heute über die Zulassung von genmanipuliertem Mais (Genmais) beraten. Das Ergebnis: Der Rat sprach sich zwar gegen eine Genehmigung aus – für eine endgültige Ablehnung kam aber nicht die nötige Stimmenzahl zusammen.
Nun ist die EU-Kommission mit der Entscheidung beauftragt. Der zuständige EU-Gesundheitsminister Tonio Borg hatte sich bereits in der Vergangenheit für die Zulassung ausgesprochen.
Wie aber steht es um gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Schweiz? Eine Bestandsaufnahme.
Die rechtliche Situation:
In der Schweiz regelt das Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Das Moratorium basiert auf einer 2005 angenommenen Volksinitiative und ist bis November 2017 gültig.
Sind GVO-Produkte in der Schweiz gänzlich verboten?
Nein, erlaubt ist der Import dreier deklarationspflichtiger genmanipulierter Maissorten und einer Sojasorte. Auch gentechnisch veränderte Futtermittelzutaten dürfen importiert werden. Und: Schweizer Recht erlaubt Nahrungsmittel, die einen Anteil von maximal 0,9 Prozent Gentech-Anteile enthalten. Dies aber nur dann, wenn die Spuren unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sind und geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Vermischungen getroffen wurden.
Ist die Schweiz GVO-frei?
Mit hundertprozentiger Sicherheit lässt sich das nicht sagen, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Denn: Trotz der erlaubten Höchstgrenze von 0,9 Prozent verzichten Schweizer Landwirte bislang auf den Import von gentechnisch verändertem Futtermittel.
Auch die Grosshändler bieten keine GVO-Produkte an. «Coop verkauft keine Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen, die gemäss Schweizerischer Gesetzgebung als GVO deklariert werden müssen», sagt Coop-Mediensprecher Ramón Gander zu SRF News Online. Auch Konkurrent Migros setzt auf ein gentechfreies Sortiment. «Wir haben uns entschlossen, freiwillig auf genveränderte Produkte zu verzichten», erläutert Mediensprecher Urs Naef.
Sollten dennoch entsprechende Produkte im Handel angeboten werden, müssen diese laut Kennzeichnungsverordnung LKV den Hinweis «gentechnisch verändert» oder «genetisch verändert» tragen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant ausserdem eine weitere Kennzeichnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Auf diesen soll der Hinweis «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» angebracht werden.