Zum Inhalt springen

Schweiz Hanfbauer Rappaz abgeblitzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Rekurs von Bernard Rappaz für unzulässig erklärt. Der Walliser Hanfbauer beschuldigte die Schweiz, trotz seines Hungerstreiks im Jahr 2010 an der Zwangsernährung festgehalten zu haben.

Mann mit Regenschirm auf einem Bauernhof.
Legende: Hanfbauer Bernard Rappaz bei seinem Hausarrest im Juli 2010. Keystone

Der lange Instanzen-Weg des Bernard Rappaz'  ist um ein Kapitel reicher. Nach verschiedenen Gerichten in der Schweiz befasste sich nun auch Strassburg mit dem Fall des Hanfbauern. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wiesen die Klage von Rappaz ab.

Der EGMR kam zum Schluss, die Behörden hätten alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Risiken ihres Vorgehens abzufedern. Die Zwangsernährung habe einer medizinischen Notwendigkeit entsprochen. Auch sei dem Inhaftierten während der ganzen Zeit ausreichende medizinische Hilfe gewährleistet worden.

Rappaz verbüsst zurzeit in Halbgefangenschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Im vergangenen Juli bestätigte das Walliser Kantonsgericht eine Zusatzverurteilung zu einem Jahr Gefängnis für den Handel mit Hanfprodukten im Wert von 1,3 Millionen Franken sowie wegen weiteren Delikten.

 

Wegen seines in den Medien inszenierten Hungerstreiks vor drei Jahren war der Walliser Hanfbauer schweizweit in die Schlagzeilen geraten. Am 20. März 2010, an jenem Tag, an dem er seine Haftstrafe antreten musste, begann er mit einem Hungerstreik. Damit wollte er gegen seine Strafe protestieren.

Meistgelesene Artikel