Das Auslieferungsverfahren soll beschleunigt und vereinfacht werden, dank Zusatzprotokollen zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen. Der Nationalrat hat sie als Erstrat mit 104 zu 59 Stimmen gutgeheissen.
Das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 gehöre zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Auslieferung, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Etwa 80 Prozent der Auslieferungsfälle fänden zwischen der Schweiz und einem Europarats-Staat statt, sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE) als Sprecherin der Rechtskommission.
Vereinfachte Auslieferungen von der Schweiz an das Ausland sind bereits heute auf der Grundlage des Rechtshilfegesetzes möglich. Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte an die effiziente und in der Praxis bewährte Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Europarat und das Schweizer Engagement für den stetigen Ausbau der Verträge. Es sei daher wichtig, die entsprechenden Abkommen à jour zu halten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.