Die Beratung über ein neues Bundesgesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung hält den Nationalrat auf Trab. Was im Ständerat im Frühling mit 31 gegen 4 Stimmen klar gutgeheissen wurde, ist im Nationalrat heftig umstritten.
Der Nationalrat will das Gesetz zurück an den Bundesrat schicken – mit 98 zu 83 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Das Aufsichtsgesetz ist damit praktisch sicher vom Tisch.
Hinter dem neuen Gesetz steht einzig die SP. Sie will mehr Aufsicht und strengere Regulierungen. Die soziale Krankenversicherung sei ein Geschäft mit jährlich 25 Milliarden Franken Umsatz, sagte Jacqueline Fehr: «Es darf doch nicht sein, dass sie weniger gut beaufsichtigt ist, als das private Zusatzversicherungsgeschäft.»
Dem entgegnen die Bürgerlichen, die SP wolle mit dem neuen Gesetz schleichend die Einheitskasse einzuführen. Mit diesem nehme sie den Krankenversicherern den letzten Spielraum an unternehmerischer Freiheit. So würden die Gesundheitsbehörden alle Macht erhalten.
Kein neues Gesetz nötig
Die bürgerlichen Gegner argumentieren, es brauche kein neues umfassendes Gesetz – mit 62 Artikeln. Die allenfalls nötigen Verschärfungen könnten problemlos ins geltende Krankenversicherungsgesetz einfliessen. Sonst drohten Überregulierung und zusätzliche Bürokratie. Dies war auch die Haltung der Kommissionsmehrheit, die die Vorlage mit der entsprechenden Forderung an den Bundesrat zurückweisen wollte.
Vorlage im Ständerat
Verschiedene Parlamentarier wollten mit einer Kommissionsminderheit gar nicht auf die Vorlage eintreten. Darunter war auch SVP-Mann Toni Bortoluzzi: «Hören wir auf mit solchen Scheinübungen, das ist doch dummes Zeug», sagte er am Mittwoch im Rat. Er sieht wie andere Bürgerliche das Übel vor allem in der mangelhaften Umsetzung des bestehenden KVG, das an sich alle Grundlagen zur richtigen Kontrolle der Kassen beinhalte.
Grosse Diskussionen gab es auch betreffend den Rückvergütungen, der zu viel bezahlten Prämien: 1,7 Milliarden Franken zu viel an Prämien bezahlten die einen und sparten die andern. Etwas, das auch im besten Fall nur noch teilweise korrigiert werden kann. Darauf müsse man sich jetzt konzentrieren, sagte Bortoluzzi weiter.
Das Geschäft geht nun wieder zurück in den Ständerat.