Das Strassburger Urteil
In der Schweiz fehlt die gesetzliche Grundlage zur Observierung mutmasslicher Versicherungsbetrüger. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag fest. Nun reagiert die Suva. Die bisher in Einzelfällen übliche Observierung wird vorübergehend eingestellt.
Gesetzliche Anpassungen schon mehrmals geplant
Wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage müssen Versicherte laut dem Strassburger Gerichtshof auch nicht mit einer Observierung rechnen. Es erklärte deshalb eine Rentenkürzung für eine zuvor durch einen Privatdetektiv überwachte Versicherte für widerrechtlich.
Entsprechende Anpassungen im Sozialversicherungsgesetz waren bereits einmal geplant. Weil aber das Bundesgericht die Überwachung von Versicherten schon drei Mal als legal bezeichnet hatte, glaubte man, die Observationen seien rechtlich genügend abgesichert. Das beurteilte der Gerichtshof für Menschenrechte nun anders.
Definitiver Entscheid nach sorgfältiger Überprüfung
Beim Fall der 62-Jährigen Zürcherin, der in Strassburg behandelt wurde, habe es sich nicht um einen ihrer Fälle gehandelt, teilt die Suva mit. Man nehme das Urteil jedoch zur Kenntnis und wolle es nun sorgfältig auf mögliche Konsequenzen überprüfen. Danach werde über das weitere Vorgehen entschieden.
Privatdetektive setzte die Suva bis anhin in Einzelfällen ein, wie es in der Mitteilung heisst. Pro Jahr kamen sie bei etwa 10 bis 15 Verdachtsfällen zum Einsatz. 2015 klärte die Suva insgesamt 574 Verdachtsfälle ab. Seit der Einführung der Missbrauchsbekämpfung 2006 konnte die Suva laut eigenen Angaben 117 Millionen Franken an Prämiengeldern einsparen.