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Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 14.06.2024. Bild: Colourbox
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Tötungsdelikt Bergdietikon Ehemann zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt

  • Der 49-jährige Ehemann der Frau, die 2022 in Bergdietikon getötet wurde, ist wegen Mordes verurteilt worden.
  • Das Bezirksgericht bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte seine Frau im September 2022 im gemeinsamen Haus in Bergdietikon getötet. Er ertränkte sie in der Badewanne. Zuvor hatte er auf ihrem Handy Fotos gefunden, die sie beim Sex mit einem anderen Mann zeigten.

Der Ehemann hatte zunächst versucht, seine Tat als Suizid zu inszenieren. Nachdem die Rechtsmedizin allerdings Würgespuren entdeckte, gab er zu, seine Frau umgebracht zu haben. Vor Gericht machte er allerdings geltend, er habe im Affekt gehandelt.

Suizid vorgetäuscht

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In der Tatnacht hatte der Beschuldigte gemäss seinen Schilderungen im Badezimmer auf dem Handy seiner Frau das eindeutige Bild gesehen. Die Frau, die in der Badewanne stand und duschte, wollte ihm das Telefon wegnehmen. Es kam zu einem Gerangel.

Die beiden stürzten in die halbvolle Wanne. Er drückte ihr den Kopf so lange unter Wasser, bis sie sich nicht mehr regte. Anschliessend sorgte er dafür, dass die Situation auf Suizid schliessen liess. In der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde jedoch klar, dass die Frau gewürgt und ertränkt worden war.

Vor Gericht ging es denn auch zentral um die Qualifizierung der Tat als Totschlag, vorsätzliche Tötung oder Mord. Je nach Einstufung sieht das Gesetz sehr unterschiedliche Strafen vor. Das Gericht beurteilte die Tat nun als Mord, der unter anderem besondere Skrupellosigkeit oder besondere Grausamkeit voraussetzt.

Gericht: Ehemann hat von Affäre gewusst

Der Täter habe schon vor der Tat gewusst, dass es einen anderen Mann im Leben seiner Frau gebe. Schliesslich habe er sie «lückenlos auf allen Kanälen überwacht». Er kontrollierte und trackte ihr Handy, im gesamten Haus waren Kameras installiert.

Fall machte Schlagzeilen

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Diverse Medien hatten damals über den Fall berichtet. Nicht nur die Wendung vom Suizid zum allfälligen Mord gab in vielen Zeitungen zu reden.

Das Tötungsdelikt schlug auch in der albanischen Diaspora hohe Wellen. Das Opfer war eine 41-jährige Wirtschaftsexpertin mit kosovo-albanischen Wurzeln. Der vor mehr als 20 Jahren in der Schweiz eingebürgerte Ehemann ist ursprünglich albanischstämmiger Nordmazedonier.

Der Ehemann habe seine Frau «mit massiver Gewalt unter Wasser gedrückt». Sie habe versucht, sich zu wehren, habe aber keine Chance gehabt. «Ein äusserst qualvoller Tod», erläuterte das Bezirksgericht Baden am Freitag das Urteil.

Dazu betonte das Gericht die egoistischen Beweggründe des Täters. Er habe «aus Kränkung gehandelt» seine Frau für die aussereheliche Beziehung bestrafen wollen. Eifersucht und Kontrolle seien die Motive des 49-Jährigen gewesen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Anklägers, der 18 Jahre wegen Mord gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine Qualifizierung als Totschlag und eine Strafe von acht Jahren beantragt. Das Urteil kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 13.6.2024, 17:30 Uhr ; 

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