- Der 49-jährige Ehemann der Frau, die 2022 in Bergdietikon getötet wurde, ist wegen Mordes verurteilt worden.
- Das Bezirksgericht bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte seine Frau im September 2022 im gemeinsamen Haus in Bergdietikon getötet. Er ertränkte sie in der Badewanne. Zuvor hatte er auf ihrem Handy Fotos gefunden, die sie beim Sex mit einem anderen Mann zeigten.
Der Ehemann hatte zunächst versucht, seine Tat als Suizid zu inszenieren. Nachdem die Rechtsmedizin allerdings Würgespuren entdeckte, gab er zu, seine Frau umgebracht zu haben. Vor Gericht machte er allerdings geltend, er habe im Affekt gehandelt.
Vor Gericht ging es denn auch zentral um die Qualifizierung der Tat als Totschlag, vorsätzliche Tötung oder Mord. Je nach Einstufung sieht das Gesetz sehr unterschiedliche Strafen vor. Das Gericht beurteilte die Tat nun als Mord, der unter anderem besondere Skrupellosigkeit oder besondere Grausamkeit voraussetzt.
Gericht: Ehemann hat von Affäre gewusst
Der Täter habe schon vor der Tat gewusst, dass es einen anderen Mann im Leben seiner Frau gebe. Schliesslich habe er sie «lückenlos auf allen Kanälen überwacht». Er kontrollierte und trackte ihr Handy, im gesamten Haus waren Kameras installiert.
Der Ehemann habe seine Frau «mit massiver Gewalt unter Wasser gedrückt». Sie habe versucht, sich zu wehren, habe aber keine Chance gehabt. «Ein äusserst qualvoller Tod», erläuterte das Bezirksgericht Baden am Freitag das Urteil.
Dazu betonte das Gericht die egoistischen Beweggründe des Täters. Er habe «aus Kränkung gehandelt» seine Frau für die aussereheliche Beziehung bestrafen wollen. Eifersucht und Kontrolle seien die Motive des 49-Jährigen gewesen.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Anklägers, der 18 Jahre wegen Mord gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine Qualifizierung als Totschlag und eine Strafe von acht Jahren beantragt. Das Urteil kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden.