Seit der Mensch im 19 Jahrhundert damit begann, Flüsse mit Staustufen zu bändigen und mit Kraftwerken und Turbinen auszurüsten, hatten es wandernde Fischarten immer schwieriger. Wollten sie flussaufwärts, blieb ihnen der Weg bis zum Bau der ersten sogenannten Fischtreppen in den 1970er Jahren komplett versperrt. Ging die Wanderung flussabwärts, blieb ihnen nur die Möglichkeit über Wehre oder durch die gefähtliche Turbine.
In der Folge starben sechs Fischarten in der Schweiz aus, welche als Langdistanzwanderer gelten (siehe Bildergalerie oben):
- Lachs: wanderte über Aare, Limmat und Linth bis an den Fusse des Tödi
- Meerforelle: wandert heute wiedere bis 50km nördlich von Basel
- Flussneunauge: soll bald wieder im Schweizer Rhein zu finden sein (wie Meerforelle)
- Atlantischer Stör: ist fast komplett ausgestorben. Eine Rückkehr gilt als unwahrscheinlich.
- Maifisch: (wie Atlantischer Stör)
- Mittelmeer Stör: (wie Atlantischer Stör).
Seit den siebziger Jahren wurde der Fischwanderung wieder Sorge getragen und bei Wehr- und Kraftwerk-Umbauten neu Fischtreppen eingebaut.
Als einzigartiges Ingenieurs-Stück gelten die vier Fischlifte, welche bis jetzt in der Schweiz entstanden. Mit Ihnen werden automatisch Fische im Fluss unterhalb eines Kraftwerks oder Wehrs gesammelt. Anschliessend werden sie in regelmässigen Abständen in tonnenschweren Gefässen auf das Wasserniveau oberhalb der Turbine gehoben und dann in das Flussoberwasser gekippt.
Von den über 1000 Wasserkraftwerken in der Schweiz verfügen erst drei über eine Anlage für schonenden Fischabstieg.
Viele Fische sind nicht natürlich herangewachsen
Der Aal ist zwar in der Schweiz in grösseren Flüssen nicht selten. Die Bestände in Hochrein und dessen Zuflüssen werden jedoch stark vom Besatz von der deutschen Uferseite des Bodensees beeinflusst. Das heisst: Es gibt in der Schweiz nur genügend Aale, weil von deutscher Seite viele gezüchtete junge Glasaale im Bodensee ausgesetzt werden. In den letzten Jahren betrugen dies pro Jahr rund 100'000 bis 150'000 Stück (Ausnahme 2015: kein Besatz) gemäss Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.