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Schweiz Wissen, wo Verdächtige sind: Fussfesseln mit GPS geplant

Beschuldigte oder angeklagte Personen können mit elektronischen Fussfesseln versehen werden. Das hindert manche aber nicht, Reissaus zu nehmen. Das Tessin und die Romandie planen nun ein Projekt, in dem Fussfesseln mit GPS-Sendern versehen werden.

An einem Fuss befestigtes elektronisches Gerät
Legende: Überall und jederzeit lokalisierbar. Fussfesseln mit GPS sollen mehr Sicherheit bringen. Keystone/Symbolbild

Die sechs Westschweizer Kantone und das Tessin planen einen Test mit elektronischen Fussfesseln, die mit GPS versehen sind. Ziel ist, beschuldigte oder angeklagte Personen während der Untersuchungshaft rund um die Uhr lokalisieren zu können.

Satellitenüberwachung bislang verboten

Jean-Luc Gassmann, Sekretär der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, bestätigte eine Meldung von «24 heures» und der «Tribune de Genève». Ende Januar soll der Kauf von 250 Überwachungsgeräten ausgeschrieben werden.

Bislang hatte der Bundesrat die satellitengeschützte Überwachung verboten. Gassmann betont aber, dass das Strafgesetz derzeit geändert werde. Das Parlament sehe diese Möglichkeit in der aktuellen Reform vor.

Die Waadt startet mit diesem Pilotprojekt. Dann wollen die sieben Kantone der lateinischen Schweiz eine gemeinsame Überwachungszentrale einrichten.

Kein Einsatz bei Straftätern

Die Waadt hatte als einer von sieben Kantonen bereits 1999 vom Bundesrat die Erlaubnis erhalten, elektronische Fussfesseln im Strafvollzug einzusetzen. Nach den Vorfällen um den Mord an einer 19-Jährigen im Raum Payern letzten Frühling hatte die Waadtländer Regierungsrätin Béatrice Métraux elektronische Fussfesseln für gefährliche Straftäter aber verboten.

Die neuen GPS-Fesseln sollen nur im Rahmen von Ersatzmassnahmen in der Untersuchungshaft getestet werden – nicht aber im Strafvollzug.

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