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Alexander Solschenizyn (links) unterhält sich am Hauptbahnhof in Zürich mit seinem Anwalt, Fritz Heeb..
Bild: keystone
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Solschenizyns Ausweisung

Den Literaturnobelpreis hatte der grosse russische Erzähler Alexander Solschenizyn 1970 nicht persönlich abgeholt. Er befürchtete, bei der Rückkehr nicht mehr in die Sowjetunion einreisen zu dürfen. Gleichwohl wurde der Autor des «Archipel Gulag» am 13. Februar 1974 wegen Landesverrats ausgewiesen.

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