Bank darf Zahlungsempfänger nicht bekanntgeben
Eine Frau entdeckt auf ihrem Monatsauszug eine Zahlung, die ihr überhaupt nichts sagt. Das ist ihr rätselhaft, weil sie ihre Zahlungen sehr gewissenhaft verbucht. Sie führt eine doppelte Buchhaltung und legt sämtliche Einzahlungsscheine ab. Deshalb erkundigt sie sich bei der Postfinance, wer das Geld erhalten habe. Aber auch ein Suchauftrag bringt in diesem Fall nichts. Wegen des Bankkundengeheimnisses darf die UBS als Empfängerbank den Kunden, der das Geld erhielt, nicht bekanntgeben.
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