Ein per Internet bestellter Scanner war von Beginn weg defekt. Das Gerät wird vom Händler zwar anstandslos ersetzt. Jedoch soll der Kunde die Portokosten für die Rücksendung des defekten Gerätes übernehmen. Das muss er aber nicht. Die Portokosten kann er von der Schlussrechnung abziehen.
Orangen und Tomaten aus Sklavenhand?
Der Fall aus dem süditalienischen Rosarno hat es ans Licht gebracht: Früchte und Gemüse werden auch in Europa zum Teil unter ausbeuterischen Bedingungen produziert. Wie kontrollieren Grossverteiler ihre Zulieferer und was kann der Konsument tun?
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