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Rechtsfrage: «Darf man die gesetzliche Garantie ausschliessen?»

Ein «Espresso»-Hörer weiss: In der Schweiz gelten nach Gesetz zwei Jahre Garantie. Deshalb macht es ihn stutzig, als er im Kleingedruckten eines Verkäufers liest, dass eine Garantiefrist von einem Jahr gelte. Die «gesetzliche Gewährleistung» sei «wegbedungen». «Espresso» sagt, ob eine solche Klausel zulässig ist.

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