Wenn Haie oder Quallen die Ferienpläne durchkreuzen
Erschreckende Meldungen vom Roten Meer: In einer Serie von Hai-Angriffen sind fünf Touristen schwer verletzt worden, ein Opfer erlag seinen Verletzungen. Die Behörden haben die Strände des beliebten Badeorts Sharm el-Sheikh für Schwimmer und Wassersportler gesperrt, tauchen ist nur an bestimmten Orten möglich.
Die Aussicht auf gesperrte Strände und die mögliche Gefahr von Hai-Angriffen trübt die Aussicht auf bevorstehende Ferien. Aber Achtung: Wer eine Reise allein aus Angst nicht antritt, hat keinen Anspruch auf eine kostenlose Annullation. Ist in bestimmten Gebieten immer wieder mit Haien - oder zum Beispiel auch Quallen - zu rechnen, gehören Verletzungen zum normalen Lebensrisiko. Und dieses hat der Reisende zu tragen.
«Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist nur dann möglich, wenn wesentliche Teile der gebuchten Reise entfallen», sagt der Reiserechts-Experte Rolf Metz. Sein Beispiel: Ein Hotel wirbt in erster Linie mit seinem Privatstrand. Wer deshalb genau dort Badeferien bucht, dann aber wegen einer Sperre nicht baden kann, kann vom Vertrag zurücktreten.
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