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Bundesgericht fällt Urteil zu Trans-Jugendlichen

Seit 2022 können Transmenschen ab dem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern. Ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht zwingt in einem Urteil besorgte Eltern, ihrem minderjährigen Kind die ID herauszugeben.

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Ausserdem:

Die Kraftwerksbetreiberin Axpo will die Kernkraftwerke Beznau bis 2033 laufen lassen. Dafür will die Axpo weitere 350 Millionen Franken investieren. Danach sollen sie ausser Betrieb genommen und stillgelegt werden. Somit wird Beznau bei der Abschaltung auf 64 Jahre Stromproduktion kommen.

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