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Erika Preisig muss nicht ins Gefängnis.
Bild: Keystone
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Sterbehelferin Preisig erneut von Tötung freigesprochen

Das Baselbieter Kantonsgericht hat die Sterbehelferin Erika Preisig im Berufungsverfahren erneut vom Anklagepunkt der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Zudem hob das Gericht das erstinstanzlich ausgesprochene vierjährige Tätigkeitsverbot bei Personen mit psychischen Erkrankungen auf.

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