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Keine Gesetzesänderung für Uber und Co.

Laut dem Bundesrat muss das Sozialversicherungsrecht derzeit nicht geändert werden, um die soziale Absicherung von Angestellten oder Beschäftigten von Plattformen wie dem Fahrdienst Uber oder Putzhilfe-Agenturen zu erhöhen. Das aktuelle System biete der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität.