Nationalrat mit Einschränkungen für freie Spitalwahl
Freie Spitalwahl ja, aber nicht völlig uneingeschränkt: Auf diesen Nenner lässt sich der Beschluss des Nationalrats bringen. Zwar können sich die Versicherten künftig in jedem Listenspital der ganzen Schweiz behandeln lassen. Aber die Rechnung dafür wird nur zum Tarif des Wohnkantons rückvergütet. Mit andern Worten: Wer für einen Eingriff ein Spital fern von zu Hause wählt, braucht unter Umständen immer noch eine Zusatzversicherung.
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