Behauptung 5: Der Islam ist eine politische Ideologie
Nicht der Islam ist eine politische Ideologie, sondern der Islam kann für diese oder jene politische Ideologie instrumentalisiert werden. Dabei geht die Ideologie stets dem Islam voraus. Nicht Muslime sind ideologisch, sondern Ideologen können auch Muslime sein. Hierfür bietet aber der Islam keine spezifische Plattform an.
Es ist ein historisches Faktum, dass politischen Ideologen islamischer Prägung kaum adäquate theologische Ausbildung erfahren haben. Zumeist handelt es sich um Amateure mit mangelhafter intellektueller Anschauung und marginalem Verständnis der vielfältigen und von Mehrdeutigkeit getragener Geistesgeschichte der islamischen Tradition. Für das Phänomen der Ideologisierung trägt nämlich der Islam dasselbe Schicksal wie das Christentum und der Buddhismus.
Behauptung 6: Der Islam strebt die Weltherrschaft an, Jihad ist der Weg dahin
Bereits am Anfang der ersten Sure des Korans wird deutlich hervorgehoben, dass allein Gott die oberste Gewalt zukommt: «Das Lob Gott, dem Herrn der Welten, dem Barmherzigen und dem Erbarmer, dem Herrscher am Tage des Gerichts» (Koran 1,2-4). Der Islam ist aber nicht Gott. Gegen den Anspruch, alle Menschen sollen Muslime werden, wird im Koran gesagt: «Für jeden von euch haben Wir Richtung und Weg bestimmt. Und hätte Gott gewollt, hätte Er euch gemacht zu einer Gemeinschaft, einer einzigen. Aber Er wollte euch in dem prüfen, was Er euch gegeben. So wetteifert um die guten Dinge! Zu Gott werdet ihr zurückkehren, allesamt, und dann wird Er euch offenlegen, worüber ihr uneins wart» (Koran 5,48).
Jihad bedeutet weder Krieg noch heiliger Krieg. Sondern es geht hierbei um die individuelle Abmühung auf dem Wege Gottes (vgl. Koran 61,11). So wird in der islamischen Geistestradition sehr differenziert mit diesem Phänomen umgegangen. Zum Beispiel wird zwischen dem kleinen und dem grossen Jihad unterschieden. Der grosse Jihad gilt als der innere Kampf des Menschen mit sich selbst, mit dem Ziel, Selbstkontrolle, Reinheit der Seele und Veredelung des Charakters zu erlangen. Dabei ist entschieden zu sagen, dass eine aktive, verletzende Gewalt schlicht verboten ist. Für das individuelle Leben der Muslime ist Jihad allein als verteidigende, abwehrende Gewalt legitimiert, was auch völkerrechtlich zulässig ist.
Behauptung 7: Es ist nicht erlaubt, den Koran zu interpretieren. Es gilt das geschriebene Wort.
Der Koran ist die Offenbarung des einen Gottes. Diese Offenbarung ist sprachlich vermittelt. Der Grundcharakter dieser sprachlichen Vermittlung ist ästhetisch: Der Koran ist zutiefst poetisch, er hat Klang, Rhythmus, Melodie, Takt, Reim; grundsätzlich ist der Koran geprägt von Metaphern, Analogien, Gleichnissen, Sprachbildern, Erzählungen, Fragmenten, Andeutungen etc. Der Zugang zu dieser «progressiven Universalpoesie» – um eine Wendung des Literaturhistorikers A.W. Schlegel zu gebrauchen – ist ausschliesslich die Interpretation. Muslime verhalten sich zum Koran im Akt des Verstehens. Die beabsichtigte Botschaft des Korans will nämlich verstanden sein.
Insofern gilt das geschriebene Wort für das Bewusstsein des Menschen. Jedes Bewusstsein ist aber historisch, im umfassenden Sinne geprägt vom historischen Kontext. Daher muss jeder, der den Koran verstehen will, nicht nur die historischen Bedingungen bedenken, sondern auch seine eigenen Voraussetzungen wahrnehmen. Der Umgang mit dem Koran wird dadurch aber nicht beliebig. Verständnis setzt zwar Pluralität voraus, aber die Auslegung hat auch konkrete Rahmenbedingungen zu erfüllen. Sie muss plausibel sein, den Zeitgeist berücksichtigen, die Offenheit des Korans bewahren und im Einklang mit dem Gesamttext stehen.