Popstars stehen stets unter Beobachtung. Popkönigin Taylor Swift hat den Spiess nun umgedreht: Sie liess Konzertbesucher überwachen – aus Angst vor Stalkern.
Vom Kiosk an die Kommandozentrale
Wie das Musikmagazin «Rolling Stone» berichtete , zeigte die Sängerin vor einem Konzert in Kalifornien im Mai 2018 an einem Verkaufskiosk Aufnahmen aus Proben, um die wartenden Fans bei Laune zu halten.
Ein nettes, aber heimtückisches Zückerchen: Denn Kameras im Bildschirm filmten die Zuschauer heimlich. Die Aufnahmen wurden an eine Kommandozentrale übermittelt, wo sie mit Bildern von Hunderten Personen abgeglichen wurden, die als Stalker der Sängerin bekannt sind.
Swift überschritt damit keine rechtlichen Grenzen, da es sich beim Konzert in den USA um eine private Veranstaltung handelte. Und doch ging sie – wenn auch aus Eigenschutz – zu weit: Sie verletzte das Vertrauen und die Privatsphäre der Besucher.
Grosses Geschäft mit Gesichtserkennung
Der Fall führt einmal mehr vor Augen: Gesichtserkennung ist keine Zukunftsmusik, sondern immer mehr Tatsache.
«Die Technologie wird uns immer mehr beschäftigen», sagt SRF-Digitalredaktor Peter Buchmann.
Grosse Konzerne wie Google, Amazon oder Microsoft sähen darin ein grosses Geschäft und entwickelten sie intensiv weiter. Eine Technologie, die bereits im Einsatz ist: im grossen Stil im China, im kleineren in der ganzen Welt.
Gesicht, bitte!
Auch in Konzertsälen soll der Gesichts-Scan vermehrt benutzt werden: Der US-amerikanische Kartenanbieter Ticketmaster etwa kündete im Mai an, er wolle die Software «Blink Identity» einsetzen, um Fans schneller durch Drehkreuze am Eingang zu schleusen.
Klingt praktisch, doch die Methode berge grossen Tücken, sagt Peter Buchmann. «Die Fehlerquote ist immer noch sehr gross.» Die Technologie sei immer noch in einer experimentellen Phase.
Das bedeutet: Man könnte Menschen für Täter halten, nur weil sie beispielsweise die gleiche Hautfarbe hätten. Statt Stalker aufzuspüren, hätten Swifts Sicherheitsleute auch unschuldige Besucher verdächtigen können.
Und in der Schweiz?
Sollte Swift in der Schweiz singen, dürfte sie dann auch ein Auge auf ihre Konzertbesucher werfen?
Grundsätzlich verletze in der Schweiz eine Überwachung ohne Einwilligung der Besucher das Recht am eigenen Bild und den Datenschutz der Besucher, sagt Anwalt Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum.
Trotzdem würde Swift keine grosse Gefahr laufen, dass Betroffene rechtliche Schritte gegen sie einleiten würden. Der finanzielle und zeitliche Aufwand wäre zu gross. «Swift könnte es also riskieren, ihre Besucher zu überwachen», so Steiger.
Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Kulturnachrichten, 14.12.2018, 16.30 Uhr.