Zum Inhalt springen

Aargau Solothurn Aargauer CVP will Krippengesetz mit Volksinitiative retten

Das politische Hin und Her um die Schaffung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen im Kanton Aargau geht in eine weitere Runde. Nachdem der Grosse Rat vor einer Woche ein Rahmengesetz zurückgewiesen hat, will die CVP diese Vorschläge nun mit einer Volksinitiative durchboxen.

Kinder mit Kappe essen Suppe
Legende: Wird die familienergänzende Kinderbetreuung im Aargau doch noch gesetzlich geregelt? Die CVP prüft eine Initiative. Keystone

Das Rahmengesetz der Regierung hätte die familienergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sichergestellt. Es hätte für Eltern und Gemeinden Kosten von fast 120 Millionen Franken jährlich verursacht.

Die regierungsrätliche Vorlage war als Gegenvorschlag zur Initiative «Kinder und Eltern» des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) gedacht. Versenkt wurden die Vorschläge der Regierung von einer unheiligen Allianz, bestehend aus SP und SVP.

Die SVP lehnte das Gesetz unter anderem aus Kostengründen ab. Die SP wollte mit der Rückweisung erreichen, dass die von linken Kreisen mitgetragene alv-Initiative «Kinder und Eltern» allein zur Abstimmung gelangt.

«Unwürdiges Polit-Theater»

Für die CVP war die ganze Sache ein «unwürdiges Polit-Theater», wie die Partei nun eine Woche später in einer Mitteilung schreibt. Die CVP Aargau sei der Überzeugung, dass der Grosse Rat nicht im Stande ist, das Problem zu lösen. Sie prüfe deshalb die Lancierung einer Volksinitiative, die dem Inhalt des regierungsrätlichen Rahmengesetzes entspreche.

Sammelt die Aargauer CVP für ihre angekündigte Initiative die notwendigen 3000 Unterschriften, hat der Aargauer Grosse Rat zwar den ehemaligen Vorschlag der Regierung erneut auf dem Pult. An den Details kann das Parlament jedoch nichts mehr ändern. Es kann nur noch darüber entscheiden, ob das Initiativbegehren formal richtig zu Stande gekommen und inhaltlich rechtmässig ist. Und es kann das Initiativbegehren mit oder ohne Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksabstimmung unterbreiten.

Das Problem der CVP

Das Ganze hat allerdings einen Haken. Sinnvoll wäre es, das Aargauer Stimmvolk könnte gleichzeitig über die alv-Initiative und die CVP-Initiative abstimmen. Die alv-Initiative muss allerdings bis zum 9. April 2015 dem Stimmvolk vorgelegt werden. Das Gesetz verlangt nämlich, dass Initiativen innerhalb von zwei Jahren nach Einreichung bei der Staatskanzlei zur Abstimmung gebracht werden.

Keine Regel ohne Ausnahme? Damit die CVP-Initiative, sofern sie zustande kommt, mit der alv-Initiative zusammen zur Abstimmung kommen kann, hat die Partei nun Gespräche mit der Regierung aufgenommen. Entschieden sei noch nichts, sagte CVP-Grossrat André Rotzetter auf Anfrage.

Meistgelesene Artikel