Beim Berufungsprozess vor dem Solothurner Obergericht wurde am Dienstag unter anderem über die Frage diskutiert, ob der geständige Täter schuldfähig sei. Gerichtspsychiater Lutz-Peter Hiersemenzel meinte, er sei bloss «mittelgradig schuldunfähig», und damit schuldfähig.
Schizophren oder nicht?
Dies obwohl der Täter laut Gutachten an einer psychischen Störung leidet. Er soll schizophren sein.
Der Täter hat gestanden, seine Frau mit der Axt getötet zu haben. Er war überzeugt, dass sie ihn mit dem Nachbar betrüge. Darum hat er sie immer wieder kontrolliert. Eines Tages hat ihn die Eifersucht übermannt und er hat seine Frau mit einer Axt getötet.
Nach der Tat hat er die Polizei gerufen und ausgesagt, er habe etwas Schlimmes getan, er habe seine Frau umgebracht. Vor dem Amtsgericht Thal-Gäu hat sich der Mann bei der Familie des Opfers entschuldigt und erklärt, es tue ihm leid.
Der Täter war vom Amtsgericht in erster Instanz wegen Mordes zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wegen seiner psychischen Störung muss er die Strafe im Hochsicherheitstrakt eines Psychiatriezentrums verbringen. Der Mann hat das Urteil allerdings nicht akzeptiert, weshalb es nun vor dem Obergericht neu verhandelt wird.
Am Berufungsprozess am Obergericht in Solothurn plädierte der Verteidiger auf vorsätzliche Tötung und verlangte 5 1/2 Jahre Gefängnis. Die Tat sei nicht geplant gewesen.
Die Staatsanwaltschaft bliebt bei der Forderung nach 12 Jahren für Mord. Der Mann sei seiner Frau in den Keller nachgestiegen, habe also nicht im Affekt gehandelt.