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Aargau Solothurn «Gerigate»: Schweizer Presserat schaut sich Beschwerde erneut an

Zuerst wurde die Beschwerde sistiert, jetzt ist die Sistierung aufgehoben. Der Schweizer Presserat – das oberste Organ zur Beurteilung, ob sich Medien ethisch korrekt verhalten – schaut sich die Berichterstattung der «Schweiz am Sonntag» über die Selfie-Affäre von Geri Müller noch einmal an.

Die 3. Kammer des Schweizer Presserates hat entschieden, dass sie noch einmal über die Beschwerde im Fall Geri Müller diskutiert. Eigentlich hatte der Rat das Verfahren sistiert, danach waren allerdings 18 Bundesparlamentarier an den Presserat gelangt mit der Aufforderung, das Verfahren wieder aufzunehmen. Geri Müller selber ist nicht unter den Beschwerdeführern

Die Parlamentarier sind der Meinung, die Zeitung «Schweiz am Sonntag» (SaS) hätte mit ihrer Berichterstattung über die Nacktselfies des Badener Stadtammanns Geri Müller dessen Privatsphäre schwer verletzt. Sie befürchteten, dass Berichterstattungen ähnlicher Art in Zukunft auch die Privatsphäre anderer Politikerinnen und Politiker beinträchtigen könnten.

Die Parlamentariergruppe forderte den Presserat auf, die Berichterstattung der SaS zu untersuchen und zu beurteilen, ob die Zeitung die Standesregeln der Journalisten verletzt habe oder nicht.

Zerreissprobe für den Presserat

Der Presserat liess sich bei der Behandlung der Beschwerde viel Zeit. Im Dezember 2015 kam er nach langen und heftigen internen Diskussionen zum Schluss, dass er die Beschwerde «sistiere». Dies deshalb, weil er Gerichtsurteilen nicht vorgreifen wolle. Geri Müller hat nämlich Strafverfahren gegen seine ehemalige Chat-Partnerin und gegen den Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag» angestrengt.

Die Beschwerdeführer waren mit dem Sistierungsentscheid nicht einverstanden und stellten beim Presserat ein Wiedererwägungsgesuch. Und dieses hatte nun Erfolg: Der Presserat schreibt: «Die 3. Kammer hat den Beschluss, das Beschwerdeverfahren bis zum Abschluss allfälliger Parallelverfahren zu suspendieren, im Rahmen eines verfahrensleitenden Beschlusses in Wiedererwägung gezogen und die Sistierung des Verfahrens aufgehoben.»

Alles noch mal von vorn

Die 3. Kammer muss die Beschwerde nun erneut behandeln und eine Stellungnahme ausarbeiten. Diese wird allen Mitgliedern des Presserates (Plenum) zugestellt. Verlangt niemand eine Diskussion, gilt die Stellungnahme zehn Tage nach der Zustellung als genehmigt. Wenn mindestens zwei Mitglieder des Presserates eine Diskussion verlangen, muss diese an der nächsten Plenarsitzung traktandiert werden.

Diese ganze Verfahren hat der Presserat schon einmal durchgespielt. Eben mit dem Resultat, dass die Beschwerde sistiert wurde. Dass ein Wiedererwägungsgesuch gestellt wird, und dass dieses sogar Erfolg hatte, ist ein äusserst unüblicher Vorgang. «Einen Fall wie den vorliegenden gab es noch nie», schreibt der Presserat auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn.

Video
Nackt-Selfies aus dem Stadthaus – ein Akt mit Folgen
Aus Club vom 19.08.2014.
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