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Aargau Solothurn Hochspannungsleitung durch den Aargau soll ersetzt werden

Die Hochspannungsleitung vom aargauischen Niederwil nach Obfelden im Kanton Zürich soll ersetzt und auf eine Leitung mit 380 Kilovolt (kV) ausgebaut werden. Das Vorhaben bedingt eine Anpassung des Aargauer Richtplanes und es dürfte für Diskussionen sorgen.

Die Unterlagen liegen ab nächster Woche und bis zum 25. April bei zahlreichen Amtsstellen öffentlich auf, wie die Netzgesellschaft Swissgrid am Montag mitteilt. Damit wird das Sachplanverfahren für die Leitung gestartet. Die bestehende 220-kV-Leitung verläuft gemäss Swissgrid bereits durch das vorgeschlagene Planungsgebiet.

Strommast in einem Waldstück
Legende: Zwischen Niederwil und Obfelden soll eine bestehende Stromleitung durch eine 380-kV-Starkstromleitung ersetzt werden. Keystone

Wenn der Bundesrat den Planungskorridor festgesetzt haben wird, kann die Netzgesellschaft die konkrete Leitungsführung für das Detailprojekt ausarbeiten. Sie wird dafür ein Plangenehmigungsgesuch einreichen müssen.

Bei einem optimalen Verlauf des Verfahrens ohne Weiterzug an die Gerichte rechnet Swissgrid mit einer Inbetriebnahme der 380-kV-Höchstspannungsleitung bis ins Jahr 2022.

17 Kilometer lange Höchstspannungsleitung

Das Projekt sieht den Ausbau beziehungsweise den Ersatz der bestehenden, rund 17 Kilometer langen 220-kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Niederwil und dem Unterwerk Obfelden durch eine 380-kV-Leitung vor.

Die Leitung im Reusstal ist Teil des Netzbauprogrammes von Beznau bis Mettlen (TG). Gemäss Swissgrid soll die Hochspannungsleitung dafür sorgen, dass auf regionaler Ebene die Energieversorgung der Verbraucherzentren in den Regionen Aargau West, Zürich Nord und linkes Zürichseeufer/Zug verbessert und gesichert wird.

Begleitgruppe ist für Planungsgebiet

Eine vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe empfiehlt das vorgeschlagene Planungsgebiet. Der Begleitgruppe gehören Vertreter des Bundes, der Kantone und Umweltverbände an.

Gemäss Begleitgruppe soll der bereits durch die bestehende 220-kV-Leitung vorbelastete Raum für den Ausbau dieser Leitung als Planungsgebiet ausgewiesen werden. Bisher unbelastete Gebiete könnten so geschont werden.

Swissgrid hatte 2012 entschieden, das Projekt nochmals im Sachplanverfahren zu starten. Es gehe darum, mit einem frühen Einbezug der Kantone sowie der Behörden, Verbände und Interessengruppen einen möglichst breiten Konsens zu erreichen, hält das Unternehmen fest. Man wolle eine möglichst hohe Verfahrenssicherheit im späteren Plangenehmigungsverfahren erhalten.

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