Nach den geltenden Bestimmungen beträgt das Ruhegehalt für ein Ex-Regierungsmitglied im Kanton Aargau 50 Prozent der beim Ausscheiden aus dem Amts bezogenen Jahresgrundbesoldung. Der Lohn beträgt rund 300'000 Franken pro Jahr.
So sieht es das seit 1975 geltende Dekret über die Ruhegehälter der Mitglieder des Regierungsrats vor. Die Grundsätze des Dekrets stammen aus dem Jahr 1944.
Damit ein Ex-Regierungsmitglied jedoch das volle Ruhegehalt kassiert, muss es mindestens 12 Jahre im Amt gewesen sein oder beim Rücktritt bereits 60 Jahre alt sein. Wer keine 12 Jahre im Amt ist, dem wird pro fehlendem Jahr das Ruhegehalt um drei Prozent gekürzt.
Brogli erhält volles Ruhegehalt
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rücktritt freiwillig erfolgt - oder ob man abgewählt wird. Der 65-jährige Regierungsrat und Finanzdirektor Roland Brogli (CVP), der sich im Herbst nach 16 Jahren nicht mehr der Wiederwahl stellt, erhält also das volle Ruhegehalt.
Die 51-jährige Susanne Hochuli bekommt ein um zwölf Prozent gekürztes Ruhegehalt von rund 130'000 Franken pro Jahr. Hochuli weiss noch nicht, was nach ihrer Amtszeit ab Ende 2016 tun wird. «Meine persönliche Zukunft ist völlig offen», hatte Hochuli am Donnerstag gesagt.«Aber ich habe viele Ideen im Kopf. Ich werde in einem Jahr einen 1000-Kilometer-Marsch an die Ostsee machen.» Sie wolle wieder freier und selbstbestimmter durchs Leben gehen, begründete sie den Verzicht auf eine dritte Amtszeit.
Im Kanton Aargau erhielten per Ende 2015 insgesamt 15 Personen Ruhegehälter beziehungsweise Hinterbliebenenrenten. Davon sind 10 ehemalige Mitglieder des Regierungsrats (im Alter zwischen 67 und 87 Jahren ) und 5 Witwen ehemaliger Regierungsräte (im Alter zwischen 74 und 93 Jahren).
Parlament gegen «Luxuslösung»
Das eingespielte System der Ruhegehälter gehört im Aargau jedoch bald der Vergangenheit an. Gegen den Willen des Regierungsrat hatte der Grosse Rat im November 2014 eine SVP-Motion überwiesen, um die Ruhegehälter der ehemaligen Mitglieder der Kantonsregierung zu kürzen.
Die Stimmen von SVP, SP und Grünliberalen gaben damals den Ausschlag, dass die Motion überwiesen wurde. Die SP bezeichnete die Ruhegehälter als «Luxuslösung». Bereits 2006 hatte die SP eine andere Regelung für Ex-Regierungsmitglieder gefordert.
Berufliche Vorsorge für Regierungsräte
Nun werden die Ruhegehälter auf eine neue Basis gestellt. Die Regierungsräte sollen - wie alle Staatsangestellte - in einer Pensionskasse versichert sein. Wer vor dem Pensionsalter den Hut nimmt, soll eine Abgangsentschädigung oder eine Übergangsrente erhalten.
Das schlägt der Regierungsrat vor. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im September über das entsprechende Dekret entscheiden. Es kann dann auf Beginn der neuen Amtsperiode (1. Januar 2017) in Kraft treten - und für die erstmals gewählten Regierungsmitglieder gelten.
Bei seinem Vorschlag orientiert sich der Regierungsrat weitgehend an den Spielregeln in anderen Kantonen. Ein Magistrat soll bei Amtsantritt bundesrechtskonform nach den gleichen Grundsätzen wie das Staatspersonal bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert werden. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt pro Person und Jahr rund 45'000 Franken.
Abgangsentschädigung
Wenn ein Regierungsrat nach Vollendung des 55. Altersjahrs zurücktritt oder nicht mehr wiedergewählt wird, so erhält er gemäss Vorschlag längstens bis zum ordentlichen Pensionsalter 65 eine Übergangsrente. Diese Rente soll maximal die Hälfte des zuletzt bezogenen Bruttolohns betragen - also höchstens 150'000 Franken.
Von diesem Ruhegehalt sollen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Scheidet ein Regierungsrat vor Vollendung des 55. Altersjahrs aus, soll eine Abfindung in der Höhe eines Jahreslohns ausbezahlt werden. Der Kanton Solothurn beschloss Ende 2015 eine vergleichbare Regelung.