Ein Luzerner Anwalt machte am Montag die drei noch nicht rechtskräftigen Strafbefehle publik. Er hatte im Februar 2012 wegen fremdenfeindlichen Sprüchen auf der Internetseite der SVP Widen eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Die SVP Widen hatte die Sprüche einem Satire-Portal abgekupfert. Es hiess unter anderem: «Wir finden RASSISMUS JA auch schlecht, sagen wir zumindest.» Neben den Worten war das SVP-Logo aufgeführt.
Die anderen Sprüche gegen Türken und Jugoslawen waren weit deftiger. Nachdem die Pendlerzeitung «20 Minuten» über die Slogans auf der Homepage berichtet hatte, verschwanden diese umgehend von der Internetseite der SVP Widen. Die Slogans waren rund ein halbes Jahr aufgeschaltet gewesen.
Parteipräsident und Vorstandsmitglied verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Baden kam nun zum Schluss, dass der Präsident und ein Vorstandsmitglied der SVP Widen durch das Laden der Slogans auf die Homepage gegen die Antirassismus-Strafnorm verstiessen. Die beiden Männer wurden zu bedingen Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 100 beziehungsweise à 80 Franken verurteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Busse für den Präsidenten, der als einziger über die Zugangsrechte für die Änderung der Homepage verfügte, beläuft sich auf 600 Franken. Die Busse für das Vorstandsmitglied beträgt 500 Franken.
Sie hätten öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet seien, heisst es im Strafbefehl.
Eine weitere Person, welche beim Hochladen der Slogans auf die Website dabei gewesen war, wurde wegen Gehilfenschaft zu Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 300 Franken verurteilt.