Eine Sprecherin des Amtsgerichts bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen Bericht der «Solothurner Zeitung». Der Raubtierpark muss also auf Anordnung des Gerichts bis Mitte Juli geräumt sein, einige Teile der Anlage sogar schon früher. Die im Park lebenden Kleintiere müssen nämlich bereits bis zum 16. Juni einen anderen Platz gefunden haben, verordnet das Amtsgericht.
Parkbetreiber René Strickler kann den Entscheid beim kantonalen Obergericht anfechten. Zunächst hat er nun zehn Tage Zeit, beim Amtsgericht eine schriftliche Begründung zu verlangen.
Auf dem Gelände des Raubtierparks leben insgesamt 18 Löwen, Tiger und Pumas. Das Land, auf dem sich der Park befindet, gehört der Solothurner Immobiliengesellschaft Espace Real Estate AG.
In einem Vergleich mit der Landbesitzerin hatte sich Strickler verpflichtet das Areal bis Ende 2015 zu räumen. Ursprünglich war ihm das Gelände schon im September 2008 gekündigt worden. Er erhielt zwei Mieterstreckungen.
Kauf des Areals als letzte Chance
Ob es tatsächlich zu einer Zwangsräumung kommen wird, ist weiterhin offen. Gemäss Espace Real Estate besteht im Grundsatz die Möglichkeit, dass Strickler das Gelände kaufen kann. Der Preis beträgt rund 14 Millionen Franken. Der Raubtierpark-Betreiber Strickler versicherte wiederholt, er werde das Geld bald beisammen haben.
Anfang Februar hatte der 65-jährige Strickler vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt einen weiteren Aufschub erreichen wollen. Er sei «kein Stänkerer», sagte er damals. Er wolle eine «gute, solide Lösung finden».
Bei den Beratungen wurde auch klar, dass der Fall für die Vollzugsbehörden mehr als ungewöhnlich ist. Sie können bei der drohenden Zwangsräumung des Raubtierparks auf keine Erfahrungen zurückgreifen. Falls es keine Lösung gibt oder der Park nicht bis am 14. Juli geräumt ist, kann die Landbesitzerin dies beim Richteramt melden und die Zwangsräumung einleiten.