Gemäss dem Zeitungsbericht besteuern die Berner Behörden bei ihren Pauschalbesteuerten nur den «voraussichtlichen Lebensaufwand». Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hingegen sei der Ansicht, Pauschalsteuern müssten nach den «jährlichen, in der Steuerperiode entstandenen Kosten» berechnet werden. Dazu gehörten auch Bussen.
Hat der Kanton Dutzende Millionen zu gut?
Bernie Ecclestone zahlt dieses Jahr in Deutschland eine Busse von rund 95 Millionen Franken im Rahmen eines Bestechungsprozesses. Auf diese Busse könnte der Kanton Bern demnach eine Steuer erheben - rund 63 Millionen Franken, rechnet der «Sonntags-Blick». Davon gingen 12 Millionen an den Bund.
Doch die Berner Steuerverwaltung wolle die Steuer nicht erheben: Die Verantwortlichen hätten der Zeitung gegenüber erklärt, Bussen gehörten nicht zum Lebensaufwand, weil sie nicht im Voraus bekannt sein könnten.
Der Fall wird abgeklärt
Auf den Zeitungsbericht hin sagte am Sonntag die Medienverantwortliche der bernischen Steuerverwaltung, Yvonne von Kauffungen, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA: Die Lebenshaltungskosten würden im Voraus geschätzt und den Steuerbehörden mitgeteilt. Zeige sich im Nachhinein, dass der effektive Lebensaufwand höher sei, müssten die Steuerpflichtigen dies melden. Entsprechende Feststellungen seien auch bei Überprüfungen durch die Steuerverwaltung möglich.
Bussen machten im Normalfall nur einen sehr kleinen Teil der Lebenshaltungskosten aus. Wie es sich nun aber mit einer Busse in der Höhe von mehreren Millionen Franken verhalte, werde die Steuerverwaltung des Kantons Bern noch zu klären haben, so von Kauffungen.
Ecclestone hatte im Sommer vor dem Landgericht München einen Vergleich über 100 Millionen Dollar (rund 95 Millionen Franken) akzeptiert, worauf der Prozess um Bestechungsgelder eingestellt wurde.