Die Finanzkommission hat aufgrund eines BDP-Antrags im Parlament eine neue Fassung des Gesetzesartikels ausgearbeitet und mit 10 zu 6 Stimmen verabschiedet. Dies teilte sie am Montag mit.
Vorgeschlagen wurde der Artikel zur Lohngleichheit von Mann und Frau von der Regierung. Die Mehrheit der Kommission lehnte ihn ursprünglich als überflüssig ab. Doch der Grosse Rat wies den Passus im Juni an die Kommission zurück - zur Prüfung, wie die Lohngleichheit in Betrieben mit Staatsbeiträgen kontrolliert werden könne.
Aufwand hält sich in Grenzen
Die Betriebe müssen demnach künftig ein Selbstdeklarationsblatt ausfüllen.
Die Angaben sollen geprüft und stichprobenmässig kontrolliert werden. Wird festgestellt, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten ist, kann der Kanton Massnahmen verlangen.
Die Kommission liess sich vom Regierungsrat überzeugen, dass der zusätzliche administrative Aufwand sowohl für die Verwaltung wie auch für die Unternehmen in Grenzen gehalten werden könne.