Die Motion der SP ist auf Gemeinden vor allem im Berner Oberland gemünzt: Das Gesetz solle so angepasst werden, dass auf bisherigen Zweitwohnungen eine jährliche, zweckgebundene Lenkungsabgabe erhoben werden kann.
Die Abgaben sollen etwa dazu verwendet werden, um den Erstwohnungsbesitz oder das Angebot an Mietwohnungen für Ortsansässige zu fördern. Ausserdem bräuchten Gemeinden ein neues Instrument, um die finanziellen Aufwendungen abzufedern, die aufgrund von Belegungsspitzen im Winter und niedriger Belegung in der Zwischensaision enstehen.
Die Idee stösst auch bei den Grünen und Mitteparteien auf Zustimmung. Die Bürgerlichen wehren sich gegen so eine neue Abgabe. Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) empfahl den Vorstoss zur Annahme, verwies aber darauf, dass die Rechtslage zu den wiederkehrenden Lenkungsabgaben unklar sei.