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Bundesverwaltungsgericht Trotz Beschwerde: freie Bahn für Doppelspurausbau in Hergiswil

Im Februar können die Arbeiten starten. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Der Entscheid kommt für die Zentralbahn gerade noch rechtzeitig: Weil das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat, kann der Ausbau der Doppelspur auf der Strecke Luzern-Hergiswil nächstes Jahr gebaut und bereits auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2019 in Betrieb genommen werden.

Die rund 700 Meter lange Doppelspur entsteht in Hergiswil zwischen dem Haltiwaldtunnel und der neuen Haltestelle Matt - sie wird den 15-Minuten-Takt für den Ortsteil Matt ermöglichen.

Projekt ist so oder so nicht gefährdet

Zwar habe die Beschwerde die ganze Planung um rund vier Monate verzögert, sagt Gunthard Orglmeister, Leiter Infrastruktur der Zentralbahn. Man werde aber die Bauarbeiten beschleunigen und so den Zeitplan doch noch einhalten können. Die Beschwerde richte sich hauptsächlich gegen Lärmemissionen - deshalb wäre das Projekt auch nicht gefährdet, sollte das Gericht die Beschwerde später gutheissen.

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