Zum Inhalt springen

Churer Treuhandfirma Prozessauftakt nach Millionenpleite

Vor bald fünf Jahren kam es in Chur zum grossen Knall. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Treuhandfirma «Alemann, Zinsli und Partner» wurde angezeigt, er soll Gelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Die Firma meldete kurz darauf Konkurs an.

Hochriskante Börsengeschäfte des Verwaltungsratspräsidenten haben die Treuhandfirma in den Ruin getrieben, wie heute vor dem Regionalgericht Plessur bekannt wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, von Ende 2010 bis Anfang 2015 insgesamt 702 unrechtmässige Transaktionen ab den Bankkonten von Kunden ausgeführt zu haben. Auf 16,2 Millionen Franken summieren sich die Veruntreuungen.

Spezielle Form der Spielsucht

Bei privaten, hochriskanten Börsengeschäften hatte er sich um 5,6 Millionen Franken verzockt, sodass er sich dauernd neues Geld beschaffen musste. Ein psychiatrisches Gutachtet attestiert dem Angeklagten eine spezielle Form der Spielsucht.

Der Angeklagte, der am Dienstag vor dem Regionalgericht Plessur in Chur erscheinen musste, vernachlässigte wegen der Zockerei an der Börse einerseits seine Arbeit als Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident der renommiertem Churer Treuhandfirma Allemann, Zinsli & Partner. Andererseits nutzte er Kundenbeziehungen der Firma, um an frisches Geld zu kommen.

Misswirtschaft, Urkundenfälschung, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung lauten im Wesentlichen die Vergehen, denen sich der Mann schuldig gemacht haben soll.

Viele geschädigte Unternehmen

Die Liste geschädigter Unternehmen ist lang und umfasst Firmen vor allem in Chur, aber auch in St. Gallen. Selbst die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bad Ragaz-Pfäfers schädigte er als deren Kassier um 843'000 Franken. Geld verloren haben überdies Organisationen wie Pro Natura, die Vogelwarte Sempach oder die Stiftung des Schweizerischen Komitees für Unicef.

Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung verlangt eine dreijährige Freiheitsstrafe, zwei Jahre davon bedingt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe nicht.

Meistgelesene Artikel