Seit heute muss sich ein 42-jähriger Albaner vor dem Strafgericht Basel-Stadt wegen mehrfachen Mordes verantworten. Er war nach Schüssen auf Landsleute in einem Basler Café vom März 2017 festgenommen worden.
Der Hauptangeklagte hat sich zum Prozessbeginn geweigert, den Namen jenes Mannes zu nennen, den die Behörden als Mittäter der Bluttat suchen. Durch die Schüsse starben damals zwei Albaner; ein dritter wurde schwer verletzt. Brutalität und Vorgeschichte von Beteiligten liessen rasch einen Drogendealer-Hintergrund vermuten.
Derweil wurde bekannt, dass der gesuchte Mittäter in den Niederlanden in Haft ist. Das gaben Staatsanwaltschaft und der Gerichtspräsident bekannt. Laut Präsident ist jener dort Hauptangeklagter in einem grossen Drogenfall.
Sippen-Druck
Der Angeklagte hatte sich am Tag nach der Tat selber bei der Basler Polizei gestellt und ausgesagt, er hätte geschossen. Später jedoch widerrief er das Geständnis und gab an, mit der falschen Selbstbeschuldigung einen ranghöheren Verwandten geschützt zu haben. Dabei blieb er - via Dolmetscher - auch vor dem fünfköpfigen Gericht.
Gemäss albanischer Tradition sei er verpflichtet, einen älteren Verwandten bei Problemen zu schützen, sagte er aus. Er habe befürchtet, sonst würde er aus der Familie verbannt, respektive könne ihm oder seiner Familie etwas angetan werden. Es handle sich um einen Freund und Cousin, der mit den Getöteten Streit gehabt habe.
Was er gegenüber der Polizei genau aussagen sollte, habe er von Bekannten bei einem Treffen nach der Tat im Detail erfahren. Selber habe er nur von Schüssen im Café gewusst, nicht aber dass jemand getötet wurde. Er habe gedacht, es gebe Zeugen, deren Aussagen ihn entlasten könnten. Die Staatsanwaltschaft betrachtet ihn jedoch als Haupttäter, der abgedrückt hatte - oder als mitverantwortlichen zweiten Mann.
Vorbestrafter Dealer
Auf konkrete Fragen antwortete der Hauptangeklagte immer wieder vage und wich aus. Wenig erhellendes sagte er etwa zu seinem Erwerbseinkommen, das er als Vermittler von Bau-Arbeitskräften erzielt haben will. Lohn habe er dafür in bar bekommen; Steuern an seinem Wohnsitz in Italien habe sein Chef bezahlt.
Fakt sind derweil Verurteilungen in Deutschland und Frankreich unter anderem wegen Körperverletzung und Kokainhandels. Er gab zu, auch selber Drogen genommen zu haben, zeitweise süchtig gewesen zu sein.
Grosse Sicherheitsvorkehrungen
Der öffentliche Prozess findet unter grossen Sicherheitsvorkehrungen statt; das Publikum wurde einzeln durchsucht. Der Angeklagte wurde mit Fussfesseln in den Saal geführt. Zahlreiche Polizeiangehörige mit Schutzwesten und Maschinenpistolen sichern das Gerichtsgebäude und die Umgebung. Die Bekanntgabe des Urteils ist auf Donnerstag angesetzt.