Monopol soll fallen: Bis jetzt konnten Hausbesitzer im Kanton Aargau ihren Kaminfeger nicht frei wählen. Nun soll sich das ändern. Auf einen Antrag aus den Reihen der FDP, legt die Regierung ein revidiertes Brandschutzgesetz vor. Sie hat die entsprechende Botschaft am Donnerstag ans Kantonsparlament überwiesen. Neben der Liberalisierung des Marktes der Kaminfeger, enthält das neue Gesetz weitere Anpassungen.
Vorteile der neuen Regelung: Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf gestehe Gemeinden, KaminfegerInnen und EigentümerInnen von wärmetechnischen Anlagen mehr Freiheiten zu, schreibt der Regierungsrat am Donnerstag in der Botschaft an den Grossen Rat. Die Systemänderung sei ein Wunsch, den die Politik schon lange habe, heisst es weiter beim Kanton. Die Änderungen liessen auch die wichtigen Anliegen des Brandschutzes und der Luftreinhaltung nicht ausser Acht.
Neue Regeln für Kontrollen von Heizungsanlagen: Im aktuellen System sind die Gemeinden dafür verantwortlich, dass die Brandschutzvorschriften bei allen Gebäudeheizungen eingehalten werden. Sie beauftragen dafür einen einzigen Kaminfeger, welcher als Monopolist in der ganzen Gemeinde die entsprechenden Arbeiten ausführt. Der Kaminfeger ist laut Gesetz auch selber dafür verantwortlich, dass alle Heizungen in seinem Gebiet sicher funktionieren. Neu sollen Gemeinden nur noch «nach Bedarf» kontrollieren und die Verantwortung der Kaminfeger fällt weg. Die Kontrolle von Öl-, Gas- oder Holzheizungen liegt in der Eigenverantwortung der HauseigentümerInnen.
Kein Abbau bei der Sicherheit: Beim Kanton Aargau und auch bei der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV betont man, durch die Änderung der Kontrollvorschriften, werde die Sicherheit nicht reduziert. Die modernen Anlagen seien schon grundsätzlich sicherer, die heutige Kontrollintensität deshalb nicht mehr verhältnismässig. Und bei der AGV heisst es, die Hauseigentümer stünden in der Pflicht. Natürlich könne jemand die Wartung der Heizung vernachlässigen, wenn die Gemeinden weniger kontrollieren. Im Falle eines Schadens würde das aber allenfalls als Vernachlässigung gelten und hätte entsprechende strafrechtliche Konsequenzen.
Erster Anlauf gescheitert: Ein erster Anlauf zur Abschaffung des Kaminfeger-Monopols war vor sieben Jahren im Parlament gescheitert. Im März 2013 war das Parlament auf Antrag der FDP gar nicht auf das Geschäft eingetreten. Es bestand die Angst, dass auch ausländische Kaminfeger die Aargauer Kamine russen könnten.