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Fall Romer Freiheitsstrafe oder Freispruch?

Das Strafgericht Zug gibt diesen Dienstag das Urteil bekannt gegen den ehemaligen Zuger Stadtrat Ivo Romer. Er soll mehrere Millionen Franken einer alten Dame veruntreut haben. Die Forderung von Anklage und Verteidigung gehen weit auseinander.

Laut Staatsanwaltschaft soll der ehemalige Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer einer wohlhabenden Witwe knapp 7 Millionen Franken abgezweigt haben. Dies in seiner Funktion als Vermögensverwalter.

Die Hauptverhandlung in dem Fall fand während vier Tagen im Juni und Juli 2016 statt. Damals stellte die Staatsanwaltschaft den «Vertrauensmann Romer» als grossen Lügner und Betrüger dar. Sie wirft dem früheren Politiker vor, das Vertrauen der Frau missbraucht, sie von ihren Kindern abgeschottet und innerhalb von sechs Jahren ihr komplettes Vermögen vernichtet zu haben.

Freiheitsstrafe und Millionen-Zahlung

Als die Witwe im Jahr 2011 im Alter von 96 Jahren starb, waren nur noch 15'000 Franken auf ihrem Konto. Auch das Vermögen ihrer Stiftung war weg. Die Deliktsumme beträgt rund sieben Millionen.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den früheren Finanzvorstand der Stadt Zug eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 10 Monaten, wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Zudem soll er den Nachkommen rund 3,8 Millionen Franken zurückzahlen.

Freispruch in allen Punkten

Ivo Romers Anwalt hielt während der Hauptverhandlung im Sommer 2016 dagegen: «Mein Mandant hat nur ausgeführt.» Die Entscheidungsbefugnis sei zu jedem Zeitpunkt bei der Seniorin gelegen. Sie habe sämtliche Zahlungen abgesegnet, auch jene für Ski-Events in den Bergen und das Zuger Eishockeyteam EVZ.

Dass ihr Vermögen dabei dahinschmolz, war nach Darstellung des Anwalts ihr ausdrücklicher Wunsch. «Sie wollte ihren geldgierigen Kindern nichts hinterlassen». Um an die Millionen zu kommen, hätten diese ihre Mutter sogar unter Vormundschaft stellen lassen wollen. Ivo Romers Anwalt fordert einen Freispruch in allen Anklagepunkten.

Das Zuger Strafgericht wird am Dienstag sein Urteil mündlich bekannt geben.

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