- Wegen der anhaltenden Trockenheit haben die Kantone Aargau und Solothurn ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand verhängt.
- Verboten ist das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und bis zu 200 Metern vom Wald entfernt.
- Einzelne Gemeinden können auch ein absolutes Feuerverbot erlassen. Im Suhren- und Uerkental ist dies bereits geschehen.
- Höhenfeuer sind im Kanton Solothurn verboten, im Aargau hingegen erlaubt.
In beiden Kantonen erhöhten die zuständigen Behörden die Gefahrenstufe auf Stufe 4 von 5. Dies entspricht einer «grossen» Waldbrandgefahr. Feuer und Feuerwerke sind im Wald und bis zu 200 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Im Kanton Solothurn gilt das Feuerverbot auch an Fluss- und Seeufern.
Die Gemeinden können das Feuerverbot verschärfen, sofern sie die Waldbrand-Gefahr grösser einstufen als der Kanton. Im Suhrental und im Uerkental hat die zuständige regionale Behörde am Nachmittag bereits ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt.
Neben den Feuerwerken sind am 1. August auch die Höhenfeuer vom Feuerverbot betroffen. Im Kanton Aargau sind diese zwar erlaubt, wenn der Mindestabstand zum Wald eingehalten wird.
Einzelne Gemeinden wie Nieder- und Oberrohrdorf verzichten jedoch bereits von sich aus auf das Höhenfeuer. Der Kanton Solothurn geht gar noch einen Schritt weiter und hat Höhenfeuer generell verboten.
In den Alpen absolutes Feuerverbot
Das Feuerverbot gelte bis auf weiteres und werde erst nach viel Regen aufgehoben. Ein einzelnes Gewitter reiche dazu nicht, so Michel Hassler, stellvertretender Regierungssprecher des Kantons Aargau.
Vor den Kantonen Aargau und Solothurn haben bereits die meisten anderen Deutschschweizer Kantone die Gefahrenstufe erhöht. Im Wallis, im Tessin und in gewissen Gebieten des Kantons Graubünden gilt sogar die höchste Gefahrenstufe. Dort gilt ein absolutes Feuerverbot.