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Freistellung von Uni-Professor Kantonsgericht lehnt weitere Sistierung ab

Den Entscheid fällte ein Richter, der gleichzeitig an der Uni Luzern lehrt - für Professor Martin Mark ein klarer Interessenkonflikt. Das Kantonsgericht will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu äussern.

Im Streit zwischen der Leitung der Universität Luzern und Theologieprofessor Martin Mark hat das Luzerner Kantonsgericht einen Entscheid getroffen: Martin Mark musste sein Büro Ende August definitiv räumen. Das Kantonsgericht hatte es abgelehnt, seine Freistellung bis Ende Oktober zu sistieren.

«Klarer Fall von Interessenkonflikt»

Auffallend dabei: dieser Entscheid wurde von einem Richter gefällt, der gleichzeitig auch einen Lehrauftrag an der Universität Luzern hat. Ein klarer Interessenkonflikt, sagt Martin Mark.

Ein Richter, der seit Jahren für die Universität Luzern arbeite, könne nicht unabhängig über seinen Fall entscheiden, der auch mit der Uni zu tun habe, kritisiert er. Der Richter müsse in den Ausstand treten und den Fall jemand anderem überlassen.

Gericht verweist auf laufendes Verfahren

Das Luzerner Kantonsgericht will sich nicht zum Fall äussern, wie es auf Anfrage bei der Medienstelle hiess. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.

Martin Mark war im Juli von der Uni-Leitung entlassen worden mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis stimme nicht mehr. Seither wehrt er sich gegen diesen Entscheid.

Grundsatzentscheid steht noch aus

Bislang ging es nur um den Zeitpunkt seiner Freistellung. Das Gericht muss später also noch entscheiden, ob die Entlassung von Martin Mark grundsätzlich rechtens war.

Wann dieses Urteil veröffentlicht wird, ist noch unklar. Martin Mark und sein Anwalt verlangen jetzt aber, dass nicht wieder jener Richter das Urteil fällt, der selber an der Universität arbeitet.

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