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Gegen Steuerausfälle Auch der Aargau sichert sich bei Hausverkäufen ab

  • Aargauer Gemeinden und der Kanton sollen bei Liegenschaftsverkäufen keine Steuerausfälle mehr fürchten müssen.
  • Deshalb führt der Kanton Aargau als letzter Kanton das Grundpfandrecht ein.
  • Damit sei der Staat finanziell abgesichert, fand eine knappe Mehrheit des Kantonsparlaments.

Eine Person verkauft ein Haus, sackt das Geld ein und verschwindet ins Ausland, ohne die Grundstückgewinnsteuer zu bezahlen. Die Mehrheit des Aargauer Kantonsparlament sieht darin ein Problem. Es hat deshalb einem Grundpfandrecht mit 69 zu 62 Stimmen zugestimmt.

Die Idee dahinter: Der Käufer der Liegenschaft bezahlt drei Prozent des Kaufpreises direkt an die Steuerbehörden. Die Gemeinden und der Kanton haben damit Geld auf sicher. Der Verkäufer kann danach die Steuer bezahlen und erhält das Pfand zurück.

Regierung wollte höheres Pfand

Die Regierung wollte eigentlich, dass Hauskäufer mehr Geld direkt an den Staat überweisen, nämlich 10 Prozent. Das Parlament hat nun aber einen kleineren Prozentsatz ins Gesetz geschrieben. Die FDP wollte überhaupt kein Grundpfandrecht und bezeichnete es in der Debatte als unnötig.

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